Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2020 wurde im Prüfbericht vom 11.03.2022 folgende Feststellung getroffen:
"Das Gebot der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit ist seiner allgemeinen Bedeutung entsprechend dem Haushaltsrecht mit vorangestellt. Es gilt für die Planung und Ausführung der Haushaltswirtschaft. Die Pflicht zum sparsamen und wirtschaftlichen Handeln ergibt sich aus dem Umgang mit fremden (der Allgemeinheit, den Gemeindeangehörigen "gehörenden") Zahlungsmitteln und Vermögen und aus dem Zwang, darüber Rechenschaft abzulegen (siehe Art. 102 GO).
Im Zusammenhang mit Verabschiedungen, Geburtstagen und dergleichen von mehreren Personen wurde im Haushaltsjahr 2017 (beispielsweise) Geld für Geschenke in Höhe von mehreren Hundert Euro zur Auszahlung gebracht.
Beispiele:
100,00 Euro | Geldgeschenk Verabschiedung Ruhestand Oischinger |
100,00 Euro | Geldgeschenk Verabschiedung Ruhestand Fr. Knorr |
100,00 Euro | Geldgeschenk Verabschiedung Fr. Englberger |
100,00 Euro | Geldgeschenk Verabschiedung Fr. Kimberger |
10,00 Euro | Erstattung Barauslage Seidl Confiserie für Pralinen - Verabschiedung 4 Lehrkräfte |
60,00 Euro | Barauslage Holzer Floristik für Blumensträuße Verabschiedung Lehrkräfte am 17.02.2017 |
100,00 Euro | Geldgeschenk Verabschiedung Ruhestand Fr. Zwickl |
193,85 Euro (insgesamt) | Barauslage für Blumen für verschiedene Anlässe |
Gem. Art. 75 Abs. 3 GO sind die Verschenkung und unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen unzulässig. Die Veräußerung oder Überlassung von Gemeindevermögen in Erfüllung von Gemeindeaufgaben oder herkömmlichen Anstandspflichten fällt nicht unter dieses Verbot. Gleiches gilt für den Schulverband.
Es ist fraglich, ob Aufwendungen in dieser Größenordnung in diesem beispielhaften Jahr und auch in den darauffolgenden Jahren notwendig waren, um etwaige Anstandspflichten zu erfüllen. Insbesondere das Verschenken von Gutscheinen im Wert von 100 Euro (und mehr) geht wohl über das Notwendige hinaus und sollte kritisch hinterfragt werden. Zu Bedenken ist wiederum, dass es sich beispielsweise bei den verabschiedeten Lehrerinnen um Beamte des Freistaats Bayern handelt und hier kein eigenes Personal verabschiedet wurde."
(IV.A.4.1, S. 14/15, TZ 10)
Letzte Woche wurde von der Schule bei der Kasse des Schulverbands erneut ein Kassenbeleg über 33,47 € für Begrüßungsgeschenke für die neuen Lehrkräfte vorgelegt. Da es sich scheinbar insgesamt um sechs neue Kräfte handelte, dürfte diese Ausgabe als Geschenk zur Erfüllung von Anstandspflichten angemessen sein.