Es handelt sich um das geplante Bauvorhaben eines Bauherrn aus Parkstetten zum Neubau von drei Fertigteilgaragen in der Bogener Straße. Der Lageplan wurde mit der Ladung übermittelt.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich einer Satzung. Im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Grundstück Fl.Nr. 63, Gemarkung Parkstetten, als Dorfgebiet (MD) gekennzeichnet und liegt größtenteils im derzeit festgesetzten Überschwemmungsbereich. Der Standort der geplanten Garagen liegt vollständig in diesem Bereich.
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die Kreisstraße "Bogener Straße" und die Ortsstraße "Weidenloher Weg". Aus den Planunterlagen geht hervor, dass nur Regenwasser anfällt, das über eine bereits bestehende Regenwasserleitung in den Lohgraben eingeleitet werden soll.
Vom Landratsamt Straubing-Bogen ist zu prüfen, ob eine genehmigungsfreie Niederschlagswasserbeseitigung möglich oder ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich ist.
Von Seiten des Wasserzweckverbands Straubing-Land bestehen keine Einwände gegen das geplante Vorhaben.
Die Unterschrift bzw. Zustimmung zu diesem Bauvorhaben der Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks liegt nicht vor.
Die weiteren Nachbargrundstücke befinden sich im Eigentum des Bauherrn bzw. der Gemeinde Parkstetten.
Nach den Bauunterlagen entfällt die Abstandsfläche an der westlichen Grundstücksgrenze teilweise (nicht bis zur Straßenmitte) auf die Ortsstraße "Weidenloher Weg". Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Bayerische Bauordnung (BayBO) dürfen Abstandsflächen auch auf öffentliche Verkehrsflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Die übrigen Abstandsflächen liegen auf dem Baugrundstück.
Der Bauherr hat auf dem Grundstück Fl.Nr. 63 Gemarkung Parkstetten bereits fünf derartige Garagen errichtet. Der Gemeinderat Parkstetten hat dafür in seiner Sitzung am 01.10.2020 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Vom Landratsamt Straubing-Bogen wurde das Vorhaben mit Bescheid vom 11.03.2021 genehmigt.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von drei Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 63, Gemarkung Parkstetten, wird erteilt.
Vom Landratsamt ist zu prüfen, ob eine genehmigungsfreie Niederschlagswasserbeseitigung möglich ist oder ein wasserrechtliches Verfahren notwendig wird.
Ja-Stimmen: | 15 | Nein-Stimmen: | 0 | Persönlich beteiligt: | 0 |