Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Sachvortrag:
Gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) werden nachfolgende Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, bekanntgegeben, da die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Der 1. Bürgermeister verliest den Wortlaut der gefassten Beschlüsse.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.