Bauleitplanung der Gemeinde Kirchroth: Aufstellung einer 6. Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Aufroth; Stellungnahme der Gemeinde Parkstetten
Sachvortrag:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Schreiben der Gemeinde Kirchroth vom 10.01.2024 sowie von der Planung der Gemeinde Kirchroth.
Geplant ist die Schaffung von Baurecht für zwei Wohnhäuser am nördlichen Ortsrand von Aufroth. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst 4.034 m².
Beschluss:
Von Seiten der Gemeinde Parkstetten werden keine Einwendungen gegen die vorliegende Planung vorgebracht.
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