Entsprechend der Haushaltsvorberatungen in der Sitzung vom 16.11.2023, TOP 07, ist angedacht, im Stellenplan 2024 eine Teilzeitstelle für das Bauhofbüro vorzusehen. Diese wurde im vorliegenden Stellenplanentwurf mit 20 Wochenstunden (EG 6) berücksichtigt. Der Arbeitsplatz sollte direkt im Bauhof angesiedelt sein und den Bauhofleiter von Bürotätigkeiten (z. B. Angebotseinholung, Telefonat, Terminüberwachung, Kostenabrechnungen etc.) entlasten. Zudem könnten dadurch auch verschiedene Teile der Gemeindeverwaltung entlastet werden. Die Anforderungen der Dokumentation (z. B. Arbeitssicherheit, Winterdienst, Zeiterfassung, Prüfzertifikate, Schulungen, Einholung von Vergleichsangeboten von Firmen, Berichte für Förderungen, Inventarisierung, Nacherfassung von Daten in den Fachprogrammen, etc.) steigen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, sowie aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen immer weiter, was außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde liegt. Zudem ist die weitere Digitalisierung des Bauhofs dringend erforderlich. Die Mitarbeiter sollen von diesen reinen Verwaltungsaufgaben entlastet und ihnen so mehr Zeit für den Außendienst eingeräumt werden.
Gemäß der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) regelmäßig ermittelten Richtwerte für die Kosten eines Arbeitsplatzes belaufen sich die Lohnkosten für diese Stelle auf 27.820,51 €. Hinzu kommen Verwaltungsgemeinkosten (z. B. für Personalabteilung) und die Sachkosten für die Ausstattung des Büro-Arbeitsplatzes.
Mithilfe der Stelle könnten die Digitalisierung und Modernisierung des Bauhofbetriebs weiter vorangetrieben und dennoch personelle Ressourcen des Bauhofleiters geschont bzw. dessen Bürozeiten reduziert werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird von Seiten der Verwaltung derzeit jedoch vorgeschlagen, auf die Bereitstellung dieser Stelle zu verzichten.
Auf die Ausweisung einer Stelle für die Bauhofverwaltung (EG 6) wird bis auf Weiteres verzichtet.
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