Der Verein der Freiwilligen Feuerwehr Parkstetten e.V. veranstaltet im Jahr 2026 ein Gründungsfest anlässlich des 150-jährigen Jubiläums. Wie in der Gemeinderatssitzung vom 22.06.2023, TOP 11 A, mitgeteilt, ist als Festplatz eine Ackerfläche anzupachten.
Die Kosten für die Pacht (3 Jahre á 680 €) zuzüglich es erforderlichen Saatguts für das Feld (180 €) belaufen sich auf insgesamt 2.220 €. Mit Schreiben vom 05.03.2024 beantragten die Veranstalter die Übernahme dieser Pacht- und Saatgutkosten für den Festplatz durch die Gemeinde.
Gemäß Abschnitt IV. der vom Gemeinderat aufgestellten Vereinsförderrichtlinie (VFördRL) kann die Gemeinde Zuschüsse für besondere Veranstaltungen gewähren. Besondere Veranstaltungen sind gem. § 13 VFördRL öffentliche Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung. Über die Gewährung und gegebenenfalls die Höhe der Förderung entscheidet der Gemeinderat.
Anmerkung:
Bei der Pacht des Festplatzes handelt es sich um eine der ersten vorbereitenden Maßnahmen und Ausgaben. Folgeanträge in engerem zeitlichem Zusammenhang mit dem Gründungsfest sind durch die Bewilligung dieses Antrags nicht per se ausgeschlossen.
Des Weiteren hat der Verein die Möglichkeit, die Jubiläumsförderung gem. § 10 VFördRL zu beantragen. Demnach wird für ein 150-jähriges Vereinsjubiläum, das mit einer für die Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Veranstaltung (z. B. Gründungsfest) verbunden ist, eine Förderung in Höhe von 1.000 € gewährt. Auch werden wohl im Rahmen des Festes unterstützende Bauhofarbeiten anfallen.
Gemeinderat Friedl weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten für die Pacht höher sind (Ausgleichsmaßnahmen wurden abgezogen).
Die Übernahme der Pacht- und Saatgutkosten für den Festplatz für das Gründungsfest des Vereins der Freiwilligen Feuerwehr Parkstetten in Höhe von 2.220 € wird als Maßnahme zur Förderung von Ortsvereinen antragsgemäß zugestimmt.
Ja-Stimmen: | 13 | Nein-Stimmen: | 0 | Persönlich beteiligt: | 0 |
Gemeinderätin Katrin Panten war bei der Abstimmung nicht anwesend.