Jeder Gemeindebürger ist berechtigt, durch Antrag Themen zu gemeindlichen Angelegenheiten auf die Tagesordnung der Bürgerversammlung zu setzen und über diese abzustimmen. Um der Verwaltung eine Vorbereitung des Punktes zu ermöglichen, lief die Frist zur Beantragung von Tagesordnungspunkten bis Mittwoch, 13.03.2024.
Bei der Gemeindeverwaltung sind keine entsprechenden Anträge eingegangen.
Auch im Rahmen der Bürgerversammlung haben alle Gemeindeangehörigen ein Rederecht (Mitberatung/Anfragen). Es wurden folgende weitere Wortmeldungen vorgebracht:
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