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öffentlich


Genehmigung der Bestellung eines Erbbaurechts für die Mehrzweckhalle mit der Gemeinde Parkstetten



Sachvortrag:
 
Im Rahmen der Kalkulation von Nutzungsentgelten für die Mehrzweckhalle Parkstetten wurden auch die zwischen Schulverband und Gemeinde Parkstetten bestehenden Pacht- und Mietverträge geprüft. Demnach wurde die Mehrzweckhalle von der Gemeinde Parkstetten auf einem im Eigentum des Schulverbands befindlichen und unentgeltlich überlassenen Grundstück errichtet und eine jährliche Mietzahlung vereinbart. Die Schulverbandsversammlung beschloss in der Sitzung am 27.06.2023, TOP 07 B, die grundstücksrechtlichen Beziehungen hinsichtlich der Mehrzweckhalle mittels eines Erbbaurechts zu regeln und legte dazu Konditionen fest.
 
Den Mitgliedern der Schulverbandsversammlung wird der auf Grundlage dieses Beschlusses geschlossene notarielle Vertrag zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Entwurfsausarbeitung ergaben sich auf Empfehlung und in Abstimmung mit dem Notar noch folgende Änderungen hinsichtlich der bereits beschlossenen Konditionen:
Zur Laufzeit (1.):
Beschlossen wurde, dass die Erbpachtdauer 20 Jahre betragen und sich stillschweigend um weitere 10 Jahre verlängern soll, sofern keine der Parteien fristgerecht widerspricht.
Da eine "ewige" bedingte Verlängerung nicht zulässig ist, wurde die Verlängerungsoption auf achtmalige Verlängerung begrenzt. Die Laufzeit des Erbbaurechts endet somit nach maximal 100 Jahren.
 
Zur Entschädigung (3.):
Beschlossen wurde, dass der Schulverband bei Auslaufen des Erbbaurechts eine Entschädigung für die Übereignung des Eigentums an der Mehrzweckhalle in Höhe des Restbuchwerts leistet.
Da der Buchwert durch die jährlichen Abschreibungen relativ schnell gegen Null sinkt, wurde auf Vorschlag des Notariats eine Entschädigung in Höhe von zwei Dritteln des Verkehrswerts vereinbart. So finden auch die Immobilienpreisentwicklungen bei der Entschädigung eine Berücksichtigung, allerdings wäre ggf. ein Gutachten anfertigen zu lassen.
 
 
Der Vertrag mit der UVZ-Nr. 126/2024 wurde von der stellvertretenden Schulverbandsvorsitzenden Hammerschick für den Schulverband Parkstetten und 1. Bürgermeister Panten für die Gemeinde Parkstetten und am 25.01.2024 vorbehaltlich der Genehmigung der jeweiligen Beschlussorgane geschlossen.
 

Beschluss:
 
Die Schulverbandsversammlung hat Kenntnis von der Urkunde des Notariats Florian Hagenbucher vom 25.01.2024, UVZ-Nr. 126/2024, zwischen dem Schulverband Parkstetten und der Gemeinde Parkstetten über die Bestellung eines Erbbaurechts an einer Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 635, Gemarkung Parkstetten (Mehrzweckhalle), und genehmigt die dort abgegebenen Erklärungen vorbehaltlos in allen Teilen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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