Im Rahmen der Erschließung des Baugebiets "Pfarrpfründe I" wurde zunächst nur der Teil der Straße, der zur neuen Kita Weiherwichtel führt, gebaut.
Die Straße samt Gehweg auf dem Grundstück Fl.Nr. 654, Gemarkung Parkstetten, mit einer Länge von 95 m dient dem örtlichen Erschließungsverkehr zur künftigen Kindertageseinrichtung Weiherwichtel und der geplanten weiteren Bebauung des Baugebiets "Pfarrpfründe I". Entsprechend der Verkehrsbedeutung und der örtlichen Lage der Straße liegt hier eine Ortsstraße vor. Bei dieser Ortsstraße handelt es sich um eine Gemeindestraße, welche im zugehörigen Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wurde.
Nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet wird ein Bereich, der südlich der Straße "Am Garbuckel" und östlich der geplanten Kindertageseinrichtung Weiherwichtel liegt, da der Bereich laut Bebauungsplan als private Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung "Parkplatz und Grundstückszufahrt" festgesetzt ist (sog. "Kiss-and-Ride-Zone").
Bei Ortsstraßen obliegt die Widmung der jeweiligen Gemeinde als zuständige Straßenbaubehörde. Die Straße wurde hergestellt und ist benutzbar. Eigentümer des Straßengrundstücks ist die Gemeinde Parkstetten, welcher auch die Straßenbaulast obliegt. Die Voraussetzungen für die Widmung sind somit erfüllt.
Die Widmungsverfügung ist öffentlich bekannt zu machen. Die Eintragungen in das Bestandsverzeichnis sind zu verfügen und eine neue Karteikarte für die Straße anzulegen.
Die nachfolgend näher bezeichnete und im Lageplan blau dargestellte Straße wird gemäß Art. 6 Abs.1 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
| Bezeichnung: | "Am Garbuckel" |
| Flurnummer: | 654 Tfl., Gemarkung Parkstetten |
| Anfangspunkt: | nördliches Ende der Fl.Nr. 653/1, Gemarkung Parkstetten |
| Endpunkt: | Einmündungsbereich Stichstraße I "Bajuwarenstraße" |
| Länge: | 95 m |
| Widmungsbeschränkung: | Keine |
| Straßenbaulastträger: | Gemeinde Parkstetten |
Nicht gewidmet wird die Fläche (Parkplätze und Zufahrt zu den Parkplätzen "Kiss and Ride") die südlich der Ortsstraße "Am Garbuckel" und östlich der zukünftigen Kindertageseinrichtung Weiherwichtel liegt, da diese im Bebauungsplan "Pfarrpfründe I" als private Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung "Parken und Grundstückszufahrt" ausgewiesen ist.
Ja-Stimmen: | 15 | Nein-Stimmen: | 0 | Persönlich beteiligt: | 0 |