Kenntnisnahme der auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten Bauvorhaben
Sachvortrag:
Die Liste der Bauvorhaben wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung übermittelt und wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um Vorhaben, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden bzw. nur geringfügig von den Bauvorschriften abweichen und deshalb gemäß Geschäftsordnung vom 1. Bürgermeister in eigener Zuständigkeit entschieden wurden.
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