Der Antrag eines Anliegers auf Rückschnitt bzw. Entfernung von Bäumen gegenüber dem Grundstück Bajuwarenstraße 37, Flur-Nr. 640/15, Gemarkung Parkstetten, vom 25.11.2022 wurde den Ausschussmitgliedern mit der Einladung übermittelt.
Gemäß Bebauungs- und Grünordnungsplan "Mitterfeld IV" handelt es sich gegenüber dem Anwesen der Antragsteller um einen Grünstreifen, in welchem zwei Bäume zu pflanzen sind.
Nach Rücksprache mit dem gemeindlichen Bauhofleiter handelt es sich um gesunde Bäume. Ein Rückschnitt ist nur eingeschränkt möglich, um die Bäume nicht zu schädigen.
Der Antragsteller ist vor Ort und erläutert, dass er hauptsächlich ein Problem mit den Samen des kleineren Ahornbaums an der Straße hat. Der dahinterstehende große Ahornbaum bereitet ihm keine Schwierigkeiten. Die Samen des kleinen Baums landen durch den Wind in seinem Grundstück und entwickeln sich dort innerhalb kürzester Zeit. Er würde die Pflanzung eines Ersatzbaums begrüßen, sofern es kein Ahornbaum ist.
Das Zurückschneiden oder Entfernen des Ahornbaums in der gemeindlichen Grünfläche nördlich des Spielplatzes, gegenüber dem Grundstück Bajuwarenstraße 37, Flur-Nr. 640/15, Gemarkung Parkstetten, wird befürwortet.
Ja-Stimmen: | 0 | Nein-Stimmen: | 6 | Persönlich beteiligt: | 0 |
Der Bau-Verkehrs- und Umweltausschuss sieht keine Notwendigkeit für eine Beseitigung oder einen Rückschnitt des Baums. Die Pflege der Grünflächen erfolgt im Rahmen der fachgerechten Bestandspflege durch den gemeindlichen Bauhof.