Bezugnehmend auf die Diskussionen in den Gemeinderatssitzungen vom 20.07.2023, TOP 08 A, und vom 21.09.2023, TOP 09 D, informierte Bürgermeister Panten über die verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamts Straubing-Bogen vom 25.09.2023.
Es wurde an der Kreisstraße SR 62 "Chamer Straße" ortseinwärts ab der Dieselstraße bis zur Einmündung des Wegs nördlich des Roseggerwegs bzw. Schulstraße rechts und links ein absolutes Halteverbot angeordnet. Als Dauerlösung sei diese Maßnahme nach Ansicht des Landratsamts allerdings nicht vertretbar. Als Zeitraum dieser Anordnung erscheine ein Zeitraum von bis zu zwei Jahren angemessen.
Die entsprechenden Halteverbotsschilder wurden in der KW 43 durch die Tiefbauverwaltungen aufgestell.
Wie in der vergangenen Sitzung am 21.09.2023, TOP 09 D, angesprochen, muss der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen darüber entscheiden, welche Maßnahmen an der Ortsein- bzw. -ausfahrt "Chamer Straße" in den nächsten ein bis zwei Jahren durchgeführt werden sollen (Versetzung des Ortsschilds orteinwärts bis Einmündung Schulstraße oder Erweiterung der Straßenbeleuchtung ortsauswärts und/oder Errichtung von Parkmöglichkeiten ortsauswärts, Errichtung eines Geh- und Radwegs ortsauswärts Richtung "Haidstraße"/Wertstoffhof, etc.).