Baugebiet Pfarrpfründe I; Jahresfrist nach § 215 BauGB
Sachvortrag:
Wie bereits mitgeteilt, wurde der Bebauungs- und Grünordnungsplan "Pfarrpfründe I" am 22.12.2022 bekanntgemacht. Innerhalb der Jahresfrist (gem. § 215 BauGB; Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften) wurden keine Einwendungen vorgebracht. Der Bebauungsplan ist damit nun rechtskräftig.
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