Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschließt die Schulverbandsversammlung über die Entlastung der Jahresrechnung (Art. 9 Abs. 1 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
Die Entlastung ist der förmliche Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens und die abschließende Würdigung der Haushaltsführung durch die Schulverbandsversammlung. Entlastung bedeutet, dass die Schulverbandsversammlung mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass sie die Ergebnisse billigt und haushaltswirtschaftliche oder haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden.
Entlastet wird der Schulverbandsvorsitzende als Leiter der Schulverbandsverwaltung durch die Schulverbandsversammlung. Er kann deshalb - im Gegensatz zur Feststellung der Jahresrechnung - sofern die Entlastung Zeiträume betrifft, in denen der aktuelle Schulverbandsvorsitzende bereits im Amt war, wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung über die Entlastung nicht teilnehmen (Art. 9 Abs. 1 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 49 GO).
Der Schulverbandsvorsitzende Martin Panten sowie dessen Ehefrau, Verbandsrätin Katrin Panten, werden wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | 0 | Persönlich beteiligt: | 2 |
Stellvertretende Schulverbandsvorsitzende Christine Hammerschick übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Schulverbandsversammlung am 18.07.2023 durchgeführt.
Zur Jahresrechnung des Schulverbands Parkstetten für das Haushaltsjahr 2022 wird mit den im Beschluss vom 26.09.2023, TOP 06 B, festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 9 Abs. 1 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | 0 | Persönlich beteiligt: | 0 |