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öffentlich


Abschluss einer Zweckvereinbarung für die Vorprüfung der Jahresrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Straubing



Sachvortrag:
 
Von Seiten der Schulverbandsverwaltung war angedacht, mit der Stadt Straubing als neuer Mitgliedskommune eine Zweckvereinbarung über die Vorprüfung der Jahresrechnung durch deren Rechnungsprüfungsamt abzuschließen. Damit könnte man die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamts nutzen und den Rechnungsprüfungsausschuss aus den Mitgliedern der Verbandsversammlung bei der örtlichen Rechnungsprüfung entlasten. Die Stadt Straubing hat entsprechende Zweckvereinbarungen auch mit anderen kommunalen Verbänden, in denen sie Mitglied ist.
 
Nach Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Straubing vom 19.07.2023 wurde allerdings der Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung aus Kapazitätsgründen zum jetzigen Zeitpunkt - zumindest für das kommende Jahr - abgelehnt.

 
 



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