zu TOP 07 zu TOP 09 TOP 08
öffentlich


Erlass der 2. Änderungsatzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands Parkstetten (Verbandssatzung) vom 21.09.2020 wegen Beitritt der Stadt Straubing zum Schulverband



Sachvortrag:
 
Wegen des Beitritts der Stadt Straubing zum Schulverband ist die Anpassung der Verbandssatzung erforderlich. Ein entsprechender Entwurf einer 2. Änderungssatzung der Verbandssatzung wurde den Verbandsräten mit der Ladung übersandt.
 
Laut der bisherigen Verbandssatzung wurden der Gemeinde Parkstetten zwei zusätzliche Verbandsräte zugesprochen. Diese Regelung wurde als Konsequenz aus dem zwischen der Gemeinde und dem Schulverband bestehenden öffentlich-rechtlichen Schulvertrag hinsichtlich des Grundschulsprengels aufgenommen. Da mit der Stadt Straubing inzwischen ein inhaltsgleicher Vertrag geschlossen wurde, wird dieser - wie von der Schulverbandsversammlung angeregt (vgl. Sitzung vom 25.10.2022, TOP 05) - mit dem neu formulierten § 3 Abs. 2 ebenfalls die Möglichkeit gegeben, in Abhängigkeit der Schülerzahlen weitere Verbandsräte zu entsenden.
 
Anmerkung: Zum Vorjahresstichtag besuchten insgesamt 153 Schülerinnen und Schüler die Dr.-Johann-Stadler-Grundschule. Davon kamen 129 aus dem Sprengelgebiet Parkstetten und 19 aus dem Sprengelgebiet Straubing. Dementsprechend wären von der Gemeinde Parkstetten 3 zusätzlichen Verbandsräten und von der Stadt Straubing 1 zusätzlicher Verbandsrat zu entsenden. Bei den übrigen 5 Schülerinnen und Schüler handelt es sich um Gastschüler.
 
Zur besseren Transparenz wurde die Benennung der Entschädigung des Schulverbandsvorsitzenden auf den derzeit tatsächlich ausbezahlten Betrag angeglichen. Die Entschädigung betrug zu Beginn der Amtszeit 365,12 Euro. Aufgrund der seitdem erfolgten und auf die Höhe der Entschädigung analog anzuwendenden Änderungen der Besoldungsordnung errechnet sich inzwischen ein Betrag von 380,59 Euro.
 
Da bei der Stadt Straubing angefragt wurde, ob deren Rechnungsprüfungsamt die Vorprüfung der Jahresrechnungen für die örtliche Rechnungsprüfung übernehmen würde, zum Zeitpunkt der Erstellung des Satzungsentwurfs aber noch keine abschließende Entscheidung bekannt war, wurden zwei Varianten der Änderungssatzung erstellt. Da die Stadt den Abschluss einer dementsprechenden Zweckvereinbarung inzwischen abgelehnt hat, kommt nur Satzungsvariante 2 in Frage.
Demnach bleibt hinsichtlich der örtlichen Rechnungsprüfung alles beim Alten, einer zusätzlichen Satzungsregelung bedarf es nicht.
Zur Klarstellung wird mit aufgenommen, dass - abweichend vom pauschalen Sitzungsgeld für die Teilnahme an Verbandsversammlungen - die Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses wegen des voraussichtlich höheren Aufwands stundengenau mit 10,00 € pro Stunde (Abrechnung pro angefangene Viertelstunde) abgerechnet wird.
 

Beschluss:
 
Die Schulverbandsversammlung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands Parkstetten (Verbandssatzung) vom 21.09.2020 in der vorgelegten Fassung (Variante 2). Die Satzung bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



nach oben
Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3 · 94365 Parkstetten · Tel.: 09421 9933-0 · gemeinde@parkstetten.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung