Wie in der Schulverbandsversammlung vom 27.06.2023, TOP 07, beschlossen, sollen die grundstücksrechtlichen Beziehungen zwischen dem Schulverband und der Gemeinde Parkstetten hinsichtlich der Mehrzweckhalle mit einem notariellen Erbpachtvertrag geregelt werden. Der Gemeinderat Parkstetten hat in seiner Sitzung am 20.07.2023, TOP 09 A, einen inhaltsgleichen Beschluss gefasst.
Der Entwurf für einen entsprechenden Vertrag wurde gestern vom Notariat übersandt und wird nun von der Verwaltung geprüft.
Mit aufgenommen wurde noch eine Regelung, wonach die auf der Mehrzweckhalle installierte, vom Schulverband beschaffte und betriebene Photovoltaik-Anlage im Eigentum des Schulverbands bleiben und insofern aus der Erbpacht ausgeschlossen sein soll.
Für den Notar stellte sich die Frage, ob es eines Gehrechts für die Nutzer des Schulparkplatzes über die Parkflächen der Mehrzweckhalle bedarf, um zum Schulgebäude zu gelangen. Da es sich sowohl bei Schule als auch Mehrzweckhalle um öffentliche Einrichtungen handelt, wurde aus Gründen der Pragmatik in Absprache mit dem Notar auf Aufnahme von Grunddienstbarkeiten, insbesondere Gehrechten verzichtet. Darüber hinaus stünden auch alternative Gehstrecken, z. B. über den öffentlichen Gehweg entlang der Harthofer Straße oder den Weg zum Schulhof, zur Verfügung.