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Antrag auf teilweise Asphaltierung eines gemeindlichen Schotterweges (Fl.Nr. 2263, Gemarkung Parkstetten) in Friedenhain



Sachvortrag:
 
Der Antrag auf teilweise Asphaltierung eines gemeindlichen Schotterwegs in Friedenhain vom 17.07.2023 wurde den Ausschussmitgliedern mit der Einladung übermittelt.
Der Antrag auf Baugenehmigung für eine Unterstellhalle auf dem Grundstück Friedenhain 54, Flur-Nr. 2264/0, Gemarkung Parkstetten, wir voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 19.10.2023 behandelt werden.
 
Der nicht befestigte gemeindliche Weg Flur-Nr. 2263, Gemarkung Parkstetten, befindet sich nicht im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Campingplatz Friedenhain". Der Weg liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung "Friedenhain 2". Zu öffentlichen Wegen gibt es in dieser Satzung keine Aussage. Private Verkehrsflächen und Stellflächen sind grundsätzlich mit einem versickerungsfähigen Belag zu versehen.
 
Der besagte gemeindliche Weg ist im Winterdienstplan des Bauhofs berücksichtigt. Eine vollständige und fachgerecht ausgeführte Asphaltierung (Weiterführung bis zum Grundstück Friedenhain 30 ½, Flur-Nr. 2260/0, Gemarkung Parkstetten) würde natürlich grundsätzlich den Winterdienst durch den Bauhof erleichtern, wobei allerdings der Weg im jetzigen Zustand keinerlei Probleme bei der Ausführung des Winterdienstes macht.
 
Sollte der Weg saniert werden, ist zudem zu überlegen, ob und in welcher Form die Straßenbeleuchtung ergänzt werden soll und auch, wie die Straßenentwässerung fachgerecht gesichert werden kann.
 
Eine alternative Befestigung, z.B. mit Rasengittersteinen, wird von Seiten des Bauhofs als nicht ziel-führend betrachtet (nur eingeschränkt sickerfähig, Probleme beim Winterdienst).
 
Von Seiten der weiteren Anlieger des Weges gab es bei der Gemeindeverwaltung noch keine Initiativen auf eine fachgerechte Befestigung dieses Weges.
 
Der Antragsteller ist vor Ort und erläutert, dass die geplante Halle grundsätzlich nicht dem vorhandenen Betrieb dient, sondern grundsätzlich rein privat genutzt werden soll bzw. ggf. eine Vermietung von Wohnmobilstellplätzen vorgesehen ist. Der Antragsteller würde bis zum südlichen Ende seiner Grundstücke Flur-Nr. 2264/0, und Flur-Nr. 2262/0, beide Gemarkung Parkstetten, die Kosten für die Staubfreimachung des Wegs tragen. Die Entwässerung des gemeindlichen Weges könnte auf seinem Grundstücke Flur-Nr. 2264/0, Gemarkung Parkstetten, durch eine breitflächige Versickerung erfolgen.

Beschlussempfehlung:
 
Die teilweise Asphaltierung des gemeindlichen Wegs Flur-Nr. 2263, Gemarkung Parkstetten, bis zum südlichen Ende des Grundstücks Flur-Nr. 2261/0, Gemarkung Parkstetten, wird befürwortet.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
6
Persönlich beteiligt:
0
 
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss sieht keine Notwendigkeit für eine Befestigung dieses Weges, auch nicht, wenn der fachgerechte Ausbau durch den Antragsteller auf seine Kosten erfolgt.
 

 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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