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öffentlich


Abbruch einer bestehenden Halle und Neubau einer Unterstellhalle (Friedenhain)



Sachvortrag:
 
Es handelt sich um den Antrag auf Baugenehmigung eines Bauherrn aus Parkstetten (Friedenhain) für den Abbruch einer bestehenden Halle und den Neubau einer Unterstellhalle auf seinem Grundstück in Friedenhain.
 
Der Grundriss mit Lageplan wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung übermittelt. Laut den Angaben in den Antragsunterlagen haben die Eigentümer der benachbarten Grundstücke ihre Zustimmung zu diesem Bauvorhaben erteilt.
 
Im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Grundstück Fl.Nr. 2264, Gemarkung Parkstetten, als Außenbereich dargestellt und befindet sich nicht im derzeit festgesetzten Überschwemmungsbereich. Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung "Friedenhain 2". Gemäß den Festsetzungen in dieser Satzung wäre eine Dachneigung von 20° bis 35° einzuhalten. Wegen der geplanten Installation einer PV-Anlage auf dem Dach ist eine Dachneigung von nur 8° vorgesehen. Somit ist eine Befreiung von den Festsetzungen der Außenbereichssatzung "Friedenhain 2" erforderlich.
Wegen Überschneidung der Abstandsflächen für das bestehende Wohnhaus mit den Abstandsflächen für die geplante Unterstellhalle stellte der Bauherr einen Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen.
 
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die anliegende Gemeindeverbindungsstraße "Kößnach‑Friedenhain‑Parkstetten" und den angrenzenden, im Eigentum der Gemeinde Parkstetten befindlichen Weg, Fl.Nr. 2263, Gemarkung Parkstetten.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem (nur Schmutzwasser).
Für die Unterstellhalle sind keine Stellplätze vorzusehen.
 
Von Seiten des Wasserzweckverbands Straubing-Land bestehen keine Einwände gegen das geplante Bauvorhaben.
 
Von einigen Gemeinderäten wird die Besorgnis geäußert, dass die vorhandenen Sickermulden nicht ausreichen und deshalb Oberflächenwasser auf den gemeindlichen Weg bzw. in angrenzende Grundstücke ablaufen könnte. Es wird zudem angemerkt, dass, wie auch in den aktuellen Baugebieten, das Wasser in Zisternen gesammelt werden sollte.
Von Seiten der Verwaltung wird angemerkt, dass ein entsprechender Vermerk in der Außenbereichssatzung vorhanden ist.
 

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch einer bestehenden Halle und den Neubau einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 2264, Gemarkung Parkstetten, wird erteilt.
Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Außenbereichssatzung wegen Nichteinhaltung der festgesetzten Dachneigung (geplant 8° statt 20° bis 35°) wird zugestimmt.
 
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Anlagen zur Oberflächenentwässerung sind ausreichend zu dimensionieren, damit anliegende Grundstücke nicht beeinträchtigt werden.
Die Hinweise der Außenbereichssatzung "Friedenhain 2" bezüglich der Behandlung des Niederschlagswassers sollen beachtet werden (§ 4a der Außenbereichssatzung "Friedenhain 2").
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Gemeinde Parkstetten
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Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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