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öffentlich


Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans für die Errichtung einer Einfriedung/Sichtschutz (Schulstraße)



Sachvortrag:
 
Es handelt sich um das geplante Bauvorhaben eines Ehepaars aus Parkstetten. Der Lageplan und die Begründung für die gewünschte Art der Einfriedung/Sichtschutz wurden mit der Ladung übersandt. Die Unterschriften der Eigentümer des westlich angrenzenden Grundstücks liegen vor. Die derzeitigen Eigentümer des östlich gelegenen Grundstücks haben nicht unterschrieben, da sie ihr Grundstück an die Gemeinde Parkstetten zurückgeben werden.
 
Das Grundstück liegt im Bereich einer Satzung (Bebauungsplan "Mitterfeld III"). Im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Grundstück Fl.Nr. 622/16, Gemarkung Parkstetten als WA gekennzeichnet und liegt nicht im Überschwemmungsgebiet.
 
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die anliegende Ortsstraße "Schulstraße". Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem (Schmutzwasser). Vom Wasserzweckverband Straubing Land wurden keine Einwände vorgebracht.
 
Einfriedungen und Sichtschutzzäune mit einer Höhe bis zu 2 m sind gemäß Art 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a Bayerische Bauordnung (BayBO) verfahrensfrei. Das vorgesehene Vorhaben widerspricht jedoch hinsichtlich Art, Höhe und Ausführung den Festsetzungen des Bebauungsplans "Mitterfeld III". Entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan "Mitterfeld III" sind entlang der öffentlichen Verkehrsflächen sockellose nicht vollflächig geschlossene Metall- und Holzzäune mit überwiegend senkrechten Elementen und einer Höhe bis 1,20 m oder Hecken aus Laubgehölzen zulässig. Gartenseitig ist ein Maschenzaun bis 1,20 m Höhe oder Hecken aus Laubgehölzen möglich, Mauern und Gabionenwände sind unzulässig ("Grundsatzbeschluss" bezüglich der künftigen Festsetzung von Zaunhöhen bis zu maximal 1,60 m in der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2020, Beschluss-Nr. 146).
 
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Aussehen und der Lage der geplanten Einfriedung. Errichtet werden soll ein Sichtschutz aus blickdichten Holzzaunelementen. Der Antrag bezieht sich sowohl auf die Einfriedung zu den Nachbargrundstücken sowie zur Straßenseite hin.
 
Im Vorgriff zu TOP 05 dieser Sitzung (Vorberatung über den Erlass einer Einfriedungssatzung) wird angeregt, eine grundsätzliche und soweit möglich einheitliche Linie bezüglich der Zaungestaltung zu verfolgen. Dabei sollte jedoch ggf. zwischen gartenseitigen und straßenseitigen Einfriedungen differenziert werden.
 
Im Rahmen der Beratung wird insbesondere angesprochen, dass die Durchgängigkeit für Kleintiere, z.B. Igel, sichergestellt bleiben muss, dass aber auch in Bezug auf den Sockel Ausnahmen möglich sein sollten, z.B. Höhenunterschiede im Gelände.
 
Befürworter des Vorhabens merken an, dass im Gewerbegebiet "Chamer Straße West", welches in unmittelbarer Nähe gegenüber liegt, Zaunhöhen bis 1,60 m Höhe zulässig sind und inhaltsgleiche Regelungen auch in den derzeit in Aufstellung befindlichen Deckblättern zu anderen Baugebieten aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über diesen Antrag auch eine Bindungswirkung für vergleichbare spätere Anträge haben könnte.
 
Allerdings wird auch zu bedenken gegeben, dass den Eigentümern die Festsetzungen zu den Einfriedungen ("einer Höhe bis 1,20 m") bei Erwerb der Bauparzellen bekannt waren. Die von den Antragstellern vorgelegten Gestaltungsentwürfe (Holzzaunelemente) seien nach Erfahrung der Gemeinderatsmitglieder in der Regel standardmäßig nicht mit einer Höhe von 1,60 m erhältlich. Darüber hinaus stellen einige Gemeinderatsmitglieder fest, dass ein straßenseitig zu hoher Sichtschutz das Ortsbild beinträchtigen würde. Verträglicher für das Ortsbild wäre es, eine Hecke zu pflanzen.
 
Bezüglich der Beschlussfassung wird zwischen der Einfriedung an der Straßenseite und den Einfriedungen zu den Nachbargrundstücken unterschieden.
 

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Mitterfeld III" für die Errichtung einer Einfriedung/Sichtschutz auf dem Grundstück Fl.Nr. 622/16, Gemarkung Parkstetten, wird hinsichtlich der Höhe erteilt. Hinsichtlich der Gestaltung der Einfriedung wird die erforderliche Befreiung versagt.
 
Anstelle der im Bebauungsplan "Mitterfeld III" getroffenen Festsetzung, wonach entlang der öffentlichen Verkehrsflächen nur Einfriedungen mit einer maximalen Höhe bis 1,20 m oder Hecken aus Laubgehölzen zulässig sind, wird die Errichtung einer Einfriedung/Sichtschutz mit einer Höhe von 1,60 m genehmigt.
Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Mitterfeld III", wonach entlang der öffentlichen Verkehrsflächen nur sockellose nicht vollflächig geschlossene Metall- und Holzzäune mit überwiegend senkrechten Elementen oder Hecken aus Laubgehölzen zulässig sind, sind weiter einzuhalten. Mauern und Gabionenwände sind unzulässig.
 
 
b)    Gartenseitige Einfriedung
 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Mitterfeld III" für die Errichtung einer Einfriedung/Sichtschutz auf dem Grundstück Fl.Nr. 622/16, Gemarkung Parkstetten, wird hinsichtlich der Höhe erteilt. Hinsichtlich der Gestaltung der Einfriedung wird die erforderliche Befreiung versagt.
 
Anstelle der im Bebauungsplan "Mitterfeld III" getroffenen Festsetzung, wonach gartenseitig Einfriedungen mit einer maximalen Höhe bis 1,20 m oder einer Hecke aus Laubgehölzen zulässig sind, wird die Errichtung einer Einfriedung/Sichtschutz mit einer Höhe von 1,60 m genehmigt.
Die weiteren gestalterischen Festsetzungen des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Mitterfeld III", wonach gartenseitig nur Maschendrahtzäune oder Hecken aus Laubgehölzen zulässig sind, sind analog der Einfriedungen zur Straße hin, einzuhalten. Demnach dürfen abweichend der Festsetzung des Bebauungsplans auch gartenseitig sockellose nicht vollflächig geschlossene Metall- und Holzzäune mit überwiegend senkrechten Elementen oder Hecken aus Laubgehölzen errichtet werden. Mauern und Gabionenwände sind unzulässig.
 

Abstimmungsergebnis:
Zu a)
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 
 
Zu b)
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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