zu TOP 03 B zu TOP 04 TOP 03 C
öffentlich


Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss



Sachvortrag:
 
1.     Nachfolgende Träger öffentlicher belange/behörden haben keine bedenken und / oder hinweise zur vorgelegten Planung VORGEBRACHT:
1.1.   Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Straubing vom 07.08.2023
vgl. Stellungnahme                 Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
1.2.   Stadt Straubing vom 24.08.2023
vgl. Stellungnahme                 Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
1.3.   Gemeinde Kirchroth vom 06.09.2023
vgl. Stellungnahme                 Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
1.4.   Regierung von Niederbayern, Raumordnung und Landesplanung, Landshut vom 22.09.23
vgl. Stellungnahme                 Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Planung dem Ziel 6.2.1 LEP entspricht und der Grundsatz 6.2.3 LEP dem Vorhaben nicht entgegengehalten wird.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 6 nicht entgegenstehen.
 
1.5.   Gemeinde Steinach, beantragte Fristverlängerung.
 
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
Nach telefonischer Rücksprache mit Frau Heller vom 31.10.2023, wird die Gemeinde Steinach keine Einwände gegen die Planung erheben und eine schriftliche Stellungnahme nachträglich noch abgeben.
E-Mail vom 15.11.23: Lt. Frau Heller ist der Sitzungstermin auf den 23.11.2023 verschoben worden. Es bestehen weiterhin keine Einwände gegen die Planungen.
 
 
 
2.     Nachfolgende Träger öffentlicher Belange / BEHÖRDEN haben Bedenken und / oder Hinweise vorgebracht
2.1.   Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing vom 21.08.2023
vgl. Stellungnahme                 Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
Hinweis: Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
 
 
2.2.   Wasserzweckverband Straubing-Land, Straubing vom 24.08.2023
vgl. Stellungnahme                 Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
Hinweis: Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
 
 
2.3.   Wasserwirtschaftsamt Deggendorf vom 04.09.2023
vgl. Stellungnahme                 Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
Hinweis: Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
 
 
2.4.   Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiete vom 07.09.2023
vgl. Stellungnahme                 Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
Zu 1. Vorbemerkung zum Flächennutzungsplan-Deckblatt:
"Unseren Unterlagen zufolge gibt es bereits ein Verfahren Deckblatt Nr. 6 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Parkstetten. Dies betrifft die Aufstellung eines Allgemeinen Wohngebiets 'Seering'.
Nach den letzten Informationen ruht dieses Verfahren und ist nicht eingestellt.
Die Gemeinde Parkstetten wird gebeten, diesbezüglich eine Klärung vorzunehmen".
 
Abwägung:
Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Allgemeinen Wohngebietes "Seering" mit dem zugehörigen Deckblatt Nr. 6 zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Parkstetten ruht seit 2015 und wird gemäß Rückfrage bei der Bauverwaltung der Gemeinde Parkstetten (vgl. Mail von Herrn Aumer an das Planungsbüro mks vom 20.10.2023) nicht mehr aufgenommen.
 
In der Gemeinderatssitzung Parkstetten am 16.11.2023 soll der damals gefasste Beschluss bezüglich Aufstellung eines Allgemeinen Wohngebietes "Seering" dem Gemeinderat zur Aufhebung vorgelegt werden.
 
Für das gegenständliche Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes SO PV "Friedenhain-Süd" soll die Nummer 6 für das Deckblatt zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beibehalten werden.
 
Es wird auf TOP 03 A dieser Sitzung verwiesen: Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.
Zu 2. Städtebauliche Belange:
Zum Flächennutzungsplan-Deckblatt-Entwurf:
Die Zustimmung der Sachgebietes Städtebau zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wird zur Kenntnis genommen.
 
Hinweis: Die übrigen Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
Zu 3. Belange der Wasserwirtschaft und wasserrechtliche Beurteilung:
     Zu 1.:
"Der Planungsbereich liegt weder in einem festgesetzten, vorläufig gesicherten oder ermittelten Überschwemmungsgebiet, jedoch zu einem sehr kleinen Teil in einem in einem wassersensiblen Bereich.
Als wassersensible Bereiche werden alle Gebiete bezeichnet, innerhalb derer die anstehenden Böden durch den Einfluss von Wasser geprägt sind.
Aufgrund der Geländeform kann es bei Überschwemmungen zu Betroffenheit kommen. Wassersensible Bauteile sind deshalb in ausreichender Höhe über dem Gelände anzubringen. Aufgrund der Bauweise ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Fläche in ihrer Funktion als Retentionsraum erhalten bleibt.
§ 77 WHG ist nicht einschlägig.".
 
Abwägung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Planungsbereich nicht in einem festgesetzten, vorläufig gesicherten oder ermittelten Überschwemmungsgebiet, jedoch zu einem kleinen Teil in einem wassersensiblen Bereich liegt.
 
Hinweis: Die übrigen Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
Zu 2.:
Hinweis: Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
Zu 3.:
Hinweis: Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
Zu 4.:
Hinweis: Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
 
Zu 5.:
Hinweis: Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
Zu 4. Belange des Immissionsschutzes:
Hinweis. Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
Zu 5. Naturschutzfachliche Belange:
Belange von Naturschutz und Landschaftspflege:
"Auf den Fl. Nrn. 1262, 2177 (Tfl.), 2179 (Tfl.), 2223, 2228 (Tfl.), 2229/1, 2241 (Tfl.), 2246, 2247, 2248, 2250, 2251, 2252 und 2254 Gmkg. Parkstetten soll auf ca. 24,47 ha ein Bebauungsplan für Photovoltaikanlagen auf insgesamt 6 Baufeldern aufgestellt werden. Gesetzlich geschützte Biotope oder Natura2000-Gebiete sind nicht direkt betroffen. Die Flächen liegen nicht innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald."
 
Abwägung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gesetzlich geschützte Biotope oder Natura2000-Gebiete nicht direkt betroffen sind und die Flächen nicht innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald liegen.
Artenschutz:
Hinweis: Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd".
Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen
Eingriffsregelung
Hinweis: Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
Zu 6. Straßenbau- und verkehrstechnische Belange:
Hinweis: Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd".  Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
Zu 7. Belange der Bodendenkmalpflege:
Hinweis: Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
Zu 8. Weitere, vom Landratsamt zu vertretende Belange:
"Zu o.a. Bauleitplanung bestehen aus bodenschutzrechtlicher sowie aus siedlungshygienischer Sicht keine Einwände."
 
Abwägung:
Die Zustimmung der Sachgebiete Bodenschutz und Siedlungshygiene wird zur Kenntnis genommen.
Zu 9. Bauplanungsrechtliche Hinweise:
Zur Veröffentlichung im Internet:
"Nach § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung im Internet zu veröffentlichen. Die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die in Satz 1 genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen; die nach Satz 1 zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Bei Beantragung der Genehmigung des Flächennutzungsplandeckblatts ist dem Landratsamt Straubing-Bogen in geeigneter Weise von Seiten der Gemeinde zu dokumentieren, dass die Unterlagen über das Internetportal auffindbar und abrufbar waren. Hierfür kommen auch technische Möglichkeiten, z. B. Screenshots, in Betracht (siehe BauGBÄndG 2017-Mustererlass Nr. 3.1.3)."
 
Abwägung:
Die Hinweise zur Einstellung und Zugänglichkeitsmachung der auszulegenden Unterlagen in das Internet und über ein zentrales Internetportal des Landes werden durch die Verwaltung beachtet."


2.5.   Heider Energie, Wörth a.d. Donau vom 08.09.2023
vgl. Stellungnahme                 Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
Hinweis: Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
 


3.     Nachfolgende Bürger und BürgerInnen haben Bedenken und / oder Hinweise vorgebracht:
 
3.1  Bürger aus Fischerdorf am 31.08.2023
vgl. Gesprächsnotiz                          Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
Hinweis: Die Inhalte der Stellungnahme betreffen den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd". Es wird auf die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik "Friedenhain-Süd" verwiesen.
 

Beschluss:
 
Die beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen sind in den Vorentwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplans "Sondergebiet Photovoltaik Parkstetten" i. d. F. vom 22.06.2023 einzuarbeiten. Der so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 16.11.2023.
Der Entwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplans "Sondergebiet Photovoltaik Parkstetten" i.d.F. vom 16.11.2023 wird gebilligt.
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzung- und Landschaftsplans "Sondergebiet Photovoltaik Parkstetten" i.d.F. vom 16.11.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig durchzuführen.
 
Die Kosten des Verfahrens (einschließlich der Kosten der Verwaltung) sind vom Antragsteller zu tragen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



nach oben
Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3 · 94365 Parkstetten · Tel.: 09421 9933-0 · gemeinde@parkstetten.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung