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öffentlich


Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Richtline zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld ("Kommunalrichtlinie")



Sachvortrag:
 
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 31.08.2023, TOP 15 D, informiert, soll die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen auch für kleine Kommunen unter 10.000 Einwohnern verpflichtend flächendeckend eingeführt werden. Ob und wann diese Verpflichtung tatsächlich Einzug in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hält, ist nicht bekannt. Auch zu den vorgesehenen "vereinfachten Verfahren mit reduzierten Anforderungen und Kooperationsmodellen" gibt es bislang noch keine Detailinformationen.
 
Bekannt ist jedoch, dass eine Förderung der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen über die sog. "Kommunalrichtlinie" erfolgen kann. Für Anträge die bis zum 31.12.2023 eingehen, steht noch ein Fördersatz von 90 % in Aussicht (danach 65 %). Um den besseren Fördersatz zu sichern, wurde von der Verwaltung am 31.10.2023 der Förderantrag bei der zuständigen ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH) eingereicht. Unterstützung bei der Antragstellung erhielt die Gemeinde von der Klimaschutzmanagerin des Landratsamts Straubing-Bogen, Maria Schießl.
 
Die Gesamtkosten für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurden entsprechend der ermittelten Richtwerte mit 47.600,00 € (14,39 €/Einwohner) angesetzt, wobei die Höchstfördersumme derzeit auf einen Richtwert von 10,00 €/Einwohner begrenzt ist. Die Bearbeitung des Förderantrags wird voraussichtlich ca. sechs Monate dauern. Der Projektstart soll frühestens im Oktober 2024 erfolgen. Mit der Antragstellung und ggf. Zuschussbewilligung ist keine Durchführungsverpflichtung verbunden.
 
 
Gemeinderat Christian Hentschel verlässt die Sitzung.
 

 
 



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