Flächen für Photovoltaikanlagen; Auswirkung auf Jagdreviere
Sachvortrag:
Bezüglich der Bauleitplanungen unter den TOP 03 und TOP 04 weist Gemeinderat Alois Lummer darauf hin, dass Flächen für Photovoltaikanlagen nicht mehr als Jagdrevier genutzt werden können. Diese Flächen entfallen als bejagbare Fläche. Da Jagdreviere aber Mindestgrößen haben müssen, kann die immer neue Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen für den Zuschnitt von Jagdrevieren Probleme mit sich bringen.
Bürgermeister Panten merkt an, dass dies bei der Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen abgewogen werden muss.
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