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öffentlich


Tektur zur Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses (Haid)



Sachvortrag:
 
Es handelt sich um das Bauvorhaben eines Bauherrn aus Parkstetten. Er plant die Aufstockung des vorhandenen Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 955, Gemarkung Parkstetten. Der Lageplan wurde mit der Ladung übermittelt.
 
Dieses Bauvorhaben hat der Gemeinderat Parkstetten bereits in seiner Sitzung am 20.04.2023, TOP 03 A, behandelt und das gemeindliche Einvernehmen hierzu erteilt. Vom Landratsamt Straubing-Bogen wurden jetzt geänderte Planunterlagen mit der Bitte um erneute Stellungnahme übersandt. Demnach verzichtet der Bauherr beim bestehenden östlichen Gebäudeteil auf eine Aufstockung und plant im Erdgeschoss Fenster ein. Bei einem vorhandenen Vorbau auf der Westseite wird ebenfalls auf die Aufstockung verzichtet und stattdessen der Balkon vergrößert
Laut den Angaben im Antrag auf Baugenehmigung hat der Eigentümer des benachbarten Grundstücks Fl.Nr. 953, Gemarkung Parkstetten, die Zustimmung zum geänderten Bauvorhaben erteilt. Ob die Eigentümer der angrenzenden Wege Fl.Nrn. 926/2 und 953/1, jeweils Gemarkung Parkstetten, ihre Unterschrift zu den geänderten Planunterlagen erteilt haben, ist nicht ersichtlich.
 
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich einer Satzung. Im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Grundstück Fl.-Nr. 955, Gemarkung Parkstetten, als Außenbereich gekennzeichnet und liegt zu einem kleinen Teil im Überschwemmungsbereich (südlicher Bereich).
 
Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die vorhandene Kleinkläranlage des Eigentümers. Ein Anschluss an die gemeindliche Abwasseranlage ist nicht gegeben. Die Kleinkläranlage (Ausfallgrube mit Belebungsanlage) ist auf 8 EW ausgelegt.
 
Die Zufahrt erfolgt über öffentliche Straßen sowie über eine Privatstraße.
 
Von Seiten des Wasserzweckverbands Straubing-Land bestehen auch gegen das geänderte Vorhaben keine Einwände.
 
Die erforderlichen Stellplätze sind laut den bisherigen Plänen vorhanden.
 
Von Seiten des Gemeinderats gibt es grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben. Es solle jedoch geprüft werden, ob für weitere vorhandene Gebäude Baugenehmigungen vorliegen (am Weiher).
 

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen zur geänderten Planung zum Bauantrag für die Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses in Haid auf dem Grundstück Fl.Nr. 955, Gemarkung Parkstetten, wird erteilt.
 
Es wird angeregt, wie schon bei der erstmaligen Stellungnahme zu diesem Bauvorhaben mitgeteilt, eine Bescheinigung eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) anzufordern, aus der hervorgeht, ob die Kleinkläranlage weiterhin ausreichend dimensioniert ist.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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