zu TOP 03 A zu TOP 03 C TOP 03 B
öffentlich


Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit durch Anbau an das bestehende Gebäude zum Mehrgenerationenhaus (Harthofer Straße)



Sachvortrag:
 
Es handelt sich um das geplante Bauvorhaben eines Bauherrn aus Parkstetten. Ein Lageplan wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung übermittelt.
 
Der Bauherr hat bereits zweimal einen Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung der vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1402/19, Gemarkung Parkstetten, in der Harthofer Straße eingereicht. Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben "Errichtung eines Einfamilienhauses" hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.10.2021, TOP 03 A, grundsätzlich erteilt. Über die notwendigen Befreiungen wollte der Gemeinderat erst entscheiden, wenn der erforderliche Antrag vorliegt. Mit Schreiben vom 22.10.2021 wurde der Antrag auf Vorbescheid zurückgenommen, das Landratsamt Straubing-Bogen hat mit Bescheid vom 27.10.2021 das Verfahren eingestellt.
 
Den zweiten Antrag auf Vorbescheid für die "Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit durch Anbau an das bestehende Gebäude mit dem Ziel, ein Mehrgenerationenhaus zu realisieren", hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.11.2021, TOP 02 B, behandelt. Über die erforderlichen Befreiungen wollte der Gemeinderat ebenfalls erst nach Eingang eines entsprechenden Antrags entscheiden. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 06.06.2023 ebenfalls zurückgenommen und das Verfahren vom Landratsamt Straubing-Bogen mit Bescheid vom 16.06.2023 eingestellt.
 
Nun hat der Bauherr einen Antrag auf Baugenehmigung für die "Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit durch Anbau an das bestehende Gebäude zum Mehrgenerationenhaus" eingereicht.
Die Unterschriften bzw. Zustimmung der Nachbarn zu diesem Bauvorhaben liegen nicht vor.
 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung (Bebauungsplan "Oberparkstetten"). Im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Grundstück Fl.-Nr. 1402/19, Gemarkung Parkstetten, als WA gekennzeichnet und liegt nicht im derzeit festgesetzten Überschwemmungsbereich.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Mischsystem. Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße "Harthofer Straße".
Von Seiten des Wasserzweckverbands Straubing-Land bestehen keine Einwände gegen das geplante Vorhaben. Die Wasserversorgung ist gesichert.
Die erforderlichen vier Stellplätze (zwei je Wohneinheit) sind in den Planunterlagen dargestellt.
 
In den Planunterlagen wird angegeben, dass das geplante Vorhaben folgender Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Oberparkstetten" bedarf:
 
-       Bebauung außerhalb der Baugrenzlinien
-       Flachdach statt Satteldach
 
Begründet werden diese Befreiungen damit, dass
-       Abstandsflächen nach geltendem Recht eingehalten werden
-       flachere und wirtschaftlichere Bauweise für den Anbau
-       Rückhaltung von Regenwasser auf dem Flachdach
 
Das Landratsamt Straubing-Bogen prüft, ob noch weitere Befreiungen für das geplante Vorhaben erforderlich sind, die der Gemeinderat ggf. in einer der nächsten Sitzungen behandeln muss.
 

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit durch Anbau an das bestehende Gebäude zum Mehrgenerationenhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1402/19, Gemarkung Parkstetten, wird grundsätzlich erteilt. Die beantragten Befreiungen für:
-       Bebauung außerhalb der Baugrenzlinien und
-       Flachdach statt Satteldach
werden erteilt.
Über evtl. weitere erforderliche Befreiungen für das geplante Vorhaben entscheidet der Gemeinderat erst bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Gemeinderat Hentschel nimmt ab diesem TOP an der Sitzung teil.
 

 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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