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öffentlich


Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Schulstraße)



Sachvortrag:
 
Es handelt sich um das geplante Bauvorhaben eines Bauherrn aus Oberschneiding.
 
Für das geplante Vorhaben zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Schulstraße (Baugebiet "Mitterfeld III") hat der Bauherr einen Antrag auf Vorbescheid eingereicht, um zu klären, ob das von ihm geplante Bauvorhaben baurechtlich genehmigungsfähig ist.
 
Aus den eingereichten Unterlagen geht nicht hervor, ob den Eigentümern des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 622/16, Gemarkung Parkstetten, die Bauunterlagen zur Unterschrift vorgelegt wurden. Eigentümer der übrigen Nachbargrundstücke ist die Gemeinde Parkstetten.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung (Bebauungsplan "Mitterfeld III"). Im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Grundstück Fl.Nr. 622/17, Gemarkung Parkstetten, als Allgemeines Wohngebiet (WA) gekennzeichnet und liegt nicht im Überschwemmungsbereich.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem (nur Schmutzwasser). Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die Ortsstraße "Schulstraße".
Laut Stellungnahme des Wasserzweckverbands Straubing-Land bestehen keine Einwände gegen das geplante Vorhaben.
 
Von den Bauherren werden die folgenden Befreiungen vom derzeit gültigen Bebauungsplan "Mitterfeld III" beantragt und wie folgt begründet:
·         Bei der vorliegenden Bauvoranfrage in der Gemarkung Parkstetten, Fl.Nr. 622/17, handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage. Wie im Plan dargestellt, befindet sich die Garage an der südlichen und nördlichen Grundstücksgrenze zur Fl.Nrn. 634 und 634/10 und überschreitet somit die Baugrenze.
·         Das Gebäude ist mit einem Flachdach geplant. Diese Dachform wurde gewählt, um ein stimmiges Gesamtkonzept in der Architektur beizubehalten. Dies sollte vertretbar sein, da bereits in der Nachbarschaft Gebäude mit dieser Dachform bestehen und dies keine Auswirkungen auf das Landschaftsbild hat.
 
3. Bürgermeister Seubert merkt allgemein an, dass eine Regelung bezüglich der Abwassergebühren bei Pools, die mit Brunnenwasser gefüllt sind, gefunden werden sollte. Die entsprechende Satzung wäre dann ggf. zu überarbeiten.
 

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 622/17, Gemarkung Parkstetten, wird erteilt.
Die beantragten Befreiungen für
·         die Überschreitung der Baugrenze an der südlichen und nördlichen Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 634 und -634/10, Gemarkung Parkstetten, und
·         die Errichtung eines Flachdachs
werden erteilt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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