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öffentlich


Widmung der Stichstraße zum Baugebiet "Pfarrpfründe I" als Ortsstraße



Sachvortrag:
 
Im Rahmen der Erschließung des Baugebiets "Pfarrpfründe I" wurde zunächst nur der Teil der Straße, der zur neuen Kindertageseinrichtung Weiherwichtel führt, gebaut. Zu diesem Zweck wurde die "Bajuwarenstraße - Stichstraße I" um 28 m verlängert. Dieser Stich mündet am Ende in die neu errichtete Ortsstraße "Am Garbuckel".
 
Die Verlängerung der "Bajuwarenstraße - Stichstraße I" auf dem Grundstück Fl.Nr. 654, Gemarkung Parkstetten, mit einer Länge von 28 m dient dem örtlichen Erschließungsverkehr zur künftigen Kindertageseinrichtung Weiherwichtel und der geplanten weiteren Bebauung des Baugebiets "Pfarrpfründe I". Entsprechend der Verkehrsbedeutung und der örtlichen Lage der Straße liegt hier eine Ortsstraße vor. Bei dieser Ortsstraße handelt es sich um eine Gemeindestraße, welche im zugehörigen Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wurde. Ebenfalls als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet wird der Bereich, der östlich an der Stichstraße anliegt und entsprechend dem zugehörigen Bebauungsplan als Fläche für öffentliche Stellplätze festgesetzt ist, sowie der Gehweg zwischen Fahrbahn und Stellplätzen.
 
Bei Ortsstraßen obliegt die Widmung der jeweiligen Gemeinde als zuständige Straßenbaubehörde. Die Straße wurde hergestellt und ist benutzbar. Eigentümer des Straßengrundstücks ist die Gemeinde Parkstetten, welcher auch die Straßenbaulast obliegt. Die Voraussetzungen für die Widmung sind somit erfüllt.
 
Die Widmungsverfügung ist öffentlich bekannt zu machen. Die Eintragungen in das Bestandsverzeichnis sind zu verfügen und die für die Straße vorhandene Karteikarte zu berichtigen.
 

Beschluss:
 
Die nachfolgend näher bezeichnete und im Lageplan rot dargestellte Straße wird gemäß Art. 6 Abs.1 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet. Bestandteil der Widmung ist auch der Bereich, der östlich an der Stichstraße anliegt und entsprechend dem zugehörigen Bebauungsplan als Fläche für öffentliche Stellplätze festgesetzt ist sowie der Gehweg zwischen Fahrbahn und Stellplätzen.
 

Bezeichnung:
"Bajuwarenstraße, Stichstraße I"

Flurnummer:
654 Tfl., Gemarkung Parkstetten

Anfangspunkt:
Einmündung in die Ortsstraße Am Garbuckel

Endpunkt:
Bisheriger Endpunkt der Stichstraße Fl.Nr. 640/75

Länge:
28 m

Widmungsbeschränkung:
Keine

Straßenbaulastträger:
Gemeinde Parkstetten
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3 · 94365 Parkstetten · Tel.: 09421 9933-0 · gemeinde@parkstetten.de
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