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öffentlich


Einziehung Feldweg Fl.Nr. 645 Tfl., Gemarkung Parkstetten, im Baugebiet "Pfarrpfründe I"



Sachvortrag:
 
Nördlich des Baugebiets "Mitterfeld IV" verläuft der Feldweg Fl.Nr. 645, Gemarkung Parkstetten. Dieser Weg wurde im Rahmen der Flurbereinigung "Parkstetten III" als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.
 
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Lage des Feldwegs Fl.Nr. 645, Gemarkung Parkstetten.
Im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebiets "Pfarrpfründe I" wurde der Weg von der Nordwestecke des Grundstücks Fl.Nr. 640/1, Gemarkung Parkstetten, bis zur bis zur Nordwestecke des Grundstücks Fl.Nr. 640/4, Gemarkung Parkstetten, beseitigt. Diese Teilfläche des Wegs ist jetzt tatsächlich nicht mehr vorhanden und auch nicht mehr erforderlich. Der Feld- und Waldweg hat daher seine Verkehrsbedeutung vollständig verloren. Es besteht somit eine Verpflichtung, die Widmung der Straße aufzuheben bzw. einzuziehen.
 

Beschluss:
 
Die Absicht eine Teilfläche des Feldwegs Fl.Nr. 645, Gemarkung Parkstetten, von der Nordwestecke des Grundstücks Fl.Nr. 640/1, Gemarkung Parkstetten, bis zur Nordwestecke des Grundstücks Fl.Nr. 640/4, Gemarkung Parkstetten, einzuziehen, ist öffentlich bekannt zu machen und drei Monate zur Einsicht auszulegen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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