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öffentlich


Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder



Sachvortrag:
 
Gemeinderat Obermeier fragt nach, wie beim Schulverband bezüglich des ab 2026 angekündigten stufenweisen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geplant wird.
 
Bürgermeister Panten merkt hierzu an, dass unabhängig vom Rechtsanspruch vor allem im Bereich der Grundschule eine hohe Nachfrage bezüglich der Ganztagsbetreuung besteht. Für die Mitgliedskommunen des Schulverbands Parkstetten ist es herausfordernd, die entsprechenden Kosten zu stemmen und das notwendige Personal zu finden. Zudem stellt sich die Frage, wie die Ganztagsbetreuung räumlich auf dem Schulgelände untergebracht werden kann. Dies sind Punkte, über die sich der Schulverband Parkstetten auch in seiner nächsten Sitzung im Rahmen der Haushaltsberatungen Gedanken macht.
 
Bezüglich der Unterbringung der Ganztagsklassen konnte auch dank des Einsatzes der bayerischen kommunalen Spitzenverbände inzwischen erreicht werden, dass grundsätzlich eine Doppelnutzung von Räumen möglich ist. Das heißt, es können nachmittags freie Klassenzimmer für die Ganztagsbetreuung genutzt werden. Es soll versucht werden, ohne einen zusätzlichen Anbau auszukommen. Allerdings ist anzumerken, dass speziell die Mittagsverpflegung im Foyer der Mehrzweckhalle derzeit nicht optimal sei und Lösungen für die räumlichen Probleme zu finden sind.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass in diesem Schuljahr eine zusätzliche Klasse nur noch durch Umnutzung eines alten Lehrmittelraums im Schulgebäude untergebracht werden konnte. Im nächsten Schuljahr wird nach derzeitigem Stand eine weitere zusätzliche Klasse erwartet, deren Unterbringung noch nicht geklärt ist. Die Grundschule ist dann in jeder Klassenstufe wieder zweizügig, die Mittelschule einzügig. Aktuell wird die Parkstettener Schule auch von zwei Partnerklassen der Papst-Benedikt-Schule genutzt.
 

 
 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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