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öffentlich


Dynamisierung der Kindertageseinrichtungsgebühren; Feststellung der neuen Beträge ab dem Kita-Jahr 2024/25



Sachvortrag:
 
Mit der 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Park-stetten vom 15.11.2021 trat die Dynamisierung der Kindertageseinrichtungsgebühren in Kraft. Gemäß § 3 a der Gebührensatzung passen sich die Gebühren beginnend ab dem 01.09.2022 jeweils entsprechend der Veränderung des Basiswerts für die staatliche kindbezogene Förderung der Kindertageseinrichtungen für das abgelaufene Jahr an.
 
Der maßgebliche Basiswert für das Jahr 2022 betrug 1.288,48 €.
Der Basiswert für das Jahr 2023 wurde am 06.12.2023 vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im seinem 532. Newsletter "Informationen zur Umsetzung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG)" bekanntgegeben und beträgt 1.375,88 €.
Der prozentuale Unterschied beträgt damit +6,7832 %. Damit erhöht sich die monatliche Gebühr abhängig von der Buchungszeit und dem Lebensalter zwischen 7,11 € und 17,78 €.
Diese deutliche Anhebung des Basiswerts ist insbesondere auf die hohen Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst im vergangenen Jahr zurückzuführen.
 
Als vorläufiger Basiswert für die Förderabschläge für das Jahr 2024 wurde 1.449,71 € (+5,3660 %) angesetzt.

Beschluss:
 
Die Gemeinde Parkstetten gibt gemäß § 3 a der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Parkstetten vom 09.08.2016, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 15.11.2021 und der Bekanntmachung vom 26.01.2023, die ab dem Betreuungsjahr 2024/2025 (Beginn 01.09.2024) geltenden Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung bekannt.
 
§ 3 Abs. 2 Gebührensatzung erhält folgende Fassung:
 
"Die monatlichen Benutzungsgebühren betragen in Abhängigkeit von der jeweiligen Buchungszeit
 
für den Besuch der Kindertageseinrichtung bis zum dritten Lebensjahr:
Bei einer täglichen Buchungszeit von
Gebühr pro Monat
bis 30.08.2024
Gebühr pro Monat
ab 01.09.2024
mehr als 4,0 Std. bis einschl. 5,0 Std.
157,30 €
168,00 €
mehr als 5,0 Std. bis einschl. 6,0 Std.
178,20 €
190,30 €
mehr als 6,0 Std. bis einschl. 7,0 Std.
199,20 €
212,70 €
mehr als 7,0 Std. bis einschl. 8,0 Std.
220,20 €
235,10 €
mehr als 8,0 Std. bis einschl. 9,0 Std.
241,10 €
257,50 €
mehr als 9,0 Std. bis einschl. 10,0 Std.
262,10 €
279,90 €
 
 
für den Besuch der Kindertageseinrichtung ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung:
Bei einer täglichen Buchungszeit von
Gebühr pro Monat
bis 31.08.2024
Gebühr pro Monat
ab 01.09.2024
mehr als 4,0 Std. bis einschl. 5,0 Std.
104,80 €
111,90 €
mehr als 5,0 Std. bis einschl. 6,0 Std.
115,30 €
123,10 €
mehr als 6,0 Std. bis einschl. 7,0 Std.
125,80 €
134,30 €
mehr als 7,0 Std. bis einschl. 8,0 Std.
136,20 €
145,40 €
mehr als 8,0 Std. bis einschl. 9,0 Std.
146,80 €
156,80 €
mehr als 9,0 Std. bis einschl. 10,0 Std.
157,30 €
168,00 €
"  
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 
 

 



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Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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