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Unterkünfte für Asylbewerber/Geflüchtete in der Gemeinde Parkstetten



Sachvortrag:
 
Bürgermeister Panten nimmt Bezug auf die Information des Gemeinderats in seiner Sitzung am 19.10.2023, TOP 14 B. In dieser habe die Verwaltung den Gemeinderat über die bereits mehrfach durch Landrat Josef Laumer gegenüber den Städten und den Gemeinden im Landkreis und auch öffentlich in den Medien erklärte äußerst prekäre und zugespitzte Situation des Landratsamts Straubing-Bogen bei der verpflichtenden Unterbringung von geflüchteten Menschen durch das Landratsamt und die Regierung von Niederbayern in Kenntnis gesetzt. Dem Gemeinderat wurden die diesbezüglichen E-Mails des Landratsamts vom 14.08.2023 und vom 04.10.2023 vorgelegt.
In der Folge dieser Gemeinderatssitzung und auch davor hat die Gemeindeverwaltung dem Landratsamt diesbezüglich keine Rückmeldung gegeben, da aus Sicht der Verwaltung in Parkstetten keine gemeindeeigenen Gebäude oder Grundstücke, die für die Unterbringung von geflüchteten Menschen geeignet sind, zur Verfügung stehen.
 
Bürgermeister Panten informiert darüber, dass ihn vorgestern, Dienstagvormittag, 16.01.2024, der Leiter des Sachgebiets Ausländerwesen im Landratsamt Straubing-Bogen telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass das Landratsamt und die Regierung von Niederbayern nach intensiver Suche nach geeigneten Objekten und Liegenschaften zur Unterbringung von geflüchteten Menschen im Landkreis nunmehr auch im Gemeindegebiet Parkstetten fündig geworden ist.
Es handelt sich um das Anwesen des ehemaligen "Café Speiseder", Straubinger Str. 42, 94365 Parkstetten.
Dem Landratsamt war der Leerstand des ehemaligen "Café Speiseder" seit längerem bekannt. Es wurden dem Landratsamt im Gemeindegebiet weitere Immobilien angeboten. Bislang war lediglich dieses Anwesen für eine dezentrale Unterbringung für Asylbewerber und geflüchtete Menschen nach dem Bayerischen Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahmegesetz - AufnG) geeignet. Durch diesen Anruf sei die Gemeinde Parkstetten nunmehr offiziell über die Anmietung des Anwesens und dessen beabsichtigte zukünftige Nutzung als dezentrale Unterkunft nach Aufnahmegesetz (AufnG) informiert. Eine weitere diesbezügliche Information erfolge nicht mehr und ist in der Regel auch nicht notwendig. Die Gemeinde Parkstetten ist nach Art. 6 Abs. 2 AufnG zur Mitwirkung bei der dezentralen Unterbringung von geflüchteten Menschen verpflichtet. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Straubing-Bogen, habe in Absprache mit der Regierung von Niederbayern dieses Anwesen privatrechtlich angemietet. Die Mietdauer unterliegt dem Datenschutz. Sie beträgt regelmäßig zwischen drei und fünf Jahren ab Beginn der Nutzung als Unterkunft. Das Haus werde demnächst entsprechend durch den Eigentümer und jetzigen Vermieter umgebaut. Größere Umbauten seien allerdings aufgrund des baulichen Zustands des Gebäudes und dessen Ausstattung nicht notwendig. Die Belegung und damit die Nutzung beginnt mit der Fertigstellung und Beendigung der Umbauarbeiten. Es wird derzeit mit einer Dauer der Umbauarbeiten von drei Monaten gerechnet. Demnächst werde ein Bauantrag (Antrag auf Nutzungsänderung) eingereicht werden, über den das Landratsamt zu entscheiden habe. Die Gemeinde Parkstetten wird hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens beteiligt werden.
 
Es sei derzeit beabsichtigt, das Anwesen mit maximal 26 Personen zu belegen. Diese maximale Anzahl beziehe sich jedoch auf die Belegung mit Familien mit kleineren Kindern und geeigneten Paaren und Einzelpersonen. Die Belegungsanzahl ist von unterschiedlichen Einzelfaktoren (Familien, Einzelpersonen, Paaren, Vulnerabilität, Volkzugehörigkeit, etc.) abhängig. Die Belegung erfolgt entsprechend der Zuweisung von Personen in den Landkreis Straubing-Bogen durch die Regierungsaufnahmestelle für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern in Deggendorf. Dies sind derzeit insbesondere Menschen aus Syrien und der Türkei, Familien aus Aserbaidschan und demnächst wohl auch Menschen aus Palästina (wegen dem Israel-Krieg). Informationen zu den dort untergebrachten Personen erfolgen an die Gemeinde in der Regel keine, da sich, außer der allgemeinen melderechtlichen Zuständigkeit, keine sozial-, ausländer- oder asylrechtliche Zuständigkeit durch die Unterbringung der Personen durch das Landratsamt für die Gemeinde Parkstetten ergibt.
 
Die Betreuung dieser zukünftigen dezentralen Unterkunft und der hier untergebrachten Menschen durch das Landratsamt erfolge durch einen hierfür beauftragten Hausmeisterservice und einen Sozialdienst sowie durch den Integrationslotsen des Landratsamtes und, sofern Kinder und Jugendliche dort untergebracht sind, auch durch das Kreisjugendamt. Eine 24/7-Präsenz sei bei einer Unterkunft dieser Größe nicht möglich und grundsätzlich auch nicht notwendig.
Ob, wie und ggf. in welcher Form die Gemeinde die Öffentlichkeit über die zukünftige Unterkunft informiert, sei Sache der Gemeinde. Ebenso ist es der Gemeinde überlassen, ob und wie sie evtl. eine ehrenamtliche Betreuung und integrative Maßnahmen organisiert.
 
Bürgermeister Panten hat unmittelbar nach dem Telefonat mit dem Landratsamt mit der Eigentümergesellschaft des Anwesens telefonisch Kontakt aufgenommen. Laut Auskunft deren Geschäftsführers seien die Gespräche mit den Landratsamt zur Nutzung als Unterkunft kurzfristigerer Natur gewesen und alles hätte sich erst jetzt konkretisiert. Ursprünglich habe die Eigentümergesellschaft geplant, dass auf diesem Anwesen eine andere Nutzung entstehen soll, was allerdings derzeit nicht wirtschaftlich umgesetzt werden könne. Das Landratsamt habe mitgeteilt, dass es dringenden und großen Bedarf an Unterkünften für geflüchtete Menschen habe. Als Eigentümerin wolle man mit der vorübergehenden Überlassung des Anwesens seinen Beitrag zur Unterbringung dieser Menschen leisten und das Landratsamt damit auch unterstützen. Ansonsten müsste das Anwesen leerstehen. Im Gemeindegebiet Parkstetten seien von der Eigentümergesellschaft dem Landratsamt keine weiteren Immobilien als Unterkunft zur Verfügung gestellt worden. Man sei damit einverstanden, dass der Bürgermeister den derzeitigen Sachstand im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung den Gemeinderäten und damit auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis gibt. Die Geschäftsführung unterstütze die Gemeindeverwaltung in allen diesbezüglichen Belangen und werde sich mit ihren Möglichkeiten bei der guten wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde beteiligen und sie, wo es möglich ist, unterstützen.
 
Weitere Informationen und Details zu dieser Anmietung liegen der Gemeindeverwaltung derzeit nicht vor. Der Gemeinderat wird umgehend wieder in Kenntnis gesetzt, sobald der Gemeindeverwaltung Weiteres bekannt wird.
Ob eventuell zukünftig auch weitere Immobilien im Gemeindegebiet zur Unterbringung von geflüchteten Menschen durch die staatlichen Behörden vorgesehen werden sollen, ist der Gemeindeverwaltung nicht bekannt. Bürgermeister Panten verweist diesbezüglich auf die weiterhin aktuellen Informationen in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2023, TOP 14 B.
 
Von Seiten der Gemeinderatsmitglieder wird auf die Lage der Unterkunft direkt an der von Schulkindern stark frequentierten Bushaltestelle hingewiesen und angeregt, zur Vorbeugung von Problemen ggf. eine Schulwegbegleitung einzurichten und diese Situation mit dem Landratsamt frühzeitig zu besprechen.

 
 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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