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öffentlich


Informationsveranstaltung des WWA Deggendorf zum Hochwasserschutz an der Donau zwischen Straubing und Deggendorf am 15.12.2023 im Schiffmeisterhaus Deggendorf und Antwort auf Ministerbrief



Sachvortrag:
 
Informationsveranstaltung des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf für Donauanliegerkommunen zwischen Straubing und Deggendorf am 15.12.2023 in Deggendorf
 
Mit Schreiben vom 01.12.2023 lud das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf (WWA Deggendorf) die Donauanliegerkommunen zwischen Straubing und Deggendorf, zu einer Informationsveranstaltung zum Donauausbau im Teilabschnitt 1 (Straubing - Deggendorf) am 15.12.2023 in Deggendorf ein. Als Themen waren dabei insbesondere Informationen zum Sachstand der Umsetzung des Hochwasserschutzes und die Kostenentwicklung vorgesehen. Die Veranstaltung wurde geleitet vom stellvertretenden Leiter des WWA Deggendorf und dortigen Bereichsleiter Hochwasserschutz Baudirektor Ratzinger. Zum Stand und der Kostenentwicklung der Baumaßnahmen referierten WIGES-Geschäftsführer Dr. Schmautz und eine Vertreterin der WIGES GmbH. Im Anschluss erläuterte für das WWA Deggendorf Abteilungsleiter 6 "HWS Donau Straubing-Vilshofen" Bauoberrat Reichgruber die sich hieraus ergebenden Auswirkungen der Kostensteigerungen auf die Beteiligtenleistungen der Kommunen.
Es folgten im Anschluss an die Vorträge entsprechend kritische Nachfragen von anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie vom Landrat des Landkreises Deggendorf unter anderem zur fehlenden partnerschaftlichen Kommunikation des WWA Deggendorf mit den betroffenen Kommunen, der fehlenden Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Zahlen und Beträge sowie der Fragwürdigkeit mancher vom WWA Deggendorf zitierter Rechtsgrundlagen für die eingeforderten "freiwilligen" Beteiligtenleistungen. Daraufhin erklärte ein anwesender Vertreter des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), dass die einzelnen "Bürgermeisterschreiben" an Staatsminister Thorsten Glauber, an das StMUV, an das WWA Deggendorf und an weitere Behörden im Nachgang zu den Schreiben des WWA Deggendorf bzgl. der nunmehr höheren Barbeiträge der Beteiligtenleistungen der Kommunen geprüft werden und die Rückantworten in Bearbeitung seien. Es sei im StMUV z.B. geplant, die überproportionale Erhöhung der Barbeiträge der Beteiligtenleistungen im Vergleich zu den Steigerungen der Investitionskosten nunmehr abzumildern. Neue, geringere Beträge für die Kommunen könnten damit eventuell errechnet werden. Allerdings müsste diese Vorgehensweise noch mit dem für den Staatshaushalt zuständigen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) abgeklärt werden.
Das WWA Deggendorf sicherte abschließend den Kommunen eine bessere Information und Kommunikation sowie weitere Informationsveranstaltungen, auch "polderbezogene Informationen und Gespräche", zu.
 
Die beiden Präsentationen der WIGES GmbH und des WWA Deggendorf wurden den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungseinladung als Anlage zur Kenntnisnahme mit übersandt.
 
 
Schreiben des 1. Bürgermeisters an den Bayer. Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Thorsten Glauber, MdL, vom 13.11.2023 und Antwortschreiben des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) vom 08.01.2024
 
Wie in der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023 (TOP 12 D) mitgeteilt, wandte sich Bürgermeister Panten nach Eingang des Schreiben des Wasserwirtschaftsamt Deggendorf (WWA Deggendorf) vom 27.10.2023 mit Schreiben vom 13.11.2023 direkt an den Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Thorsten Glauber, MdL, und legte ihm nochmals die finanziell angespannte Situation der Gemeinde Parkstetten sowie die für die Gemeinde erklärungsbedürftige Neuberechnung des WWA Deggendorf zur Höhe der Beteiligtenbeiträge für die Ertüchtigung des Hochwasserschutzes im Polder Parkstetten-Reibersdorf dar.
Im Schreiben des WWA Deggendorf vom 27.10.2023 wurde pauschal mit Verweis auf "Randbedingungen" und auf eine unveränderte Finanzsituation des Freistaats Bayern die von der Gemeinde erbetene Streckung der Beteiligtenleistungen auf zehn Jahre erneut abgelehnt. Mit Verweis auf Kostensteigerungen im Bausektor wurde zudem mitgeteilt, dass sich die prognostizierten Kosten für den Hochwasserschutz im Polder Parkstetten-Reibersdorf von 50.070.000 € auf ca. 69.541.135 € und damit um ca. 38,9 % erhöht hätten. Der von der Gemeinde Parkstetten zu leistende Barbeitrag, der ursprünglich mit 1.340.689,42 € beziffert wurde, sich aber zwischenzeitlich auf 874.957,42 € verringerte, erhöhte sich demnach nunmehr über das Doppelte auf 1.938.548,48 €.
Zudem stellte Bürgermeister Panten in seinem Schreiben erneut den Sachverhalt zu den trotz mehrfacher schriftlicher und mündlicher Nachfragen seitens der Gemeinde noch immer nicht geklärten Fragen zum Überschwemmungsgebiet im Bereich Stockmühle/westlich B20 sowie der Sanierung und Tonnageerhöhung der Brücke S5-5.8 beim Moosbachableiter in Stockmühle dar.
Er bat abschließend Herrn Staatsminister Glauber diese Schwierigkeiten durch sein Haus ergebnisorientiert prüfen zu lassen und in einer für die Gemeinde akzeptablen Weise zu lösen.
 
Das Antwortschreiben des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) vom 08.01.2024, eingegangen bei der Gemeinde am 12.01.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit den Sitzungsunterlagen zur Kenntnisnahme übermittelt.
 
 
Beteiligtenleistungen der Gemeinde Parkstetten an der Herstellung des Hochwasserschutzes
 
In diesem Antwortschreiben des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) vom 08.01.2024 wurde, unter ausdrücklichem Verweis auf die Informationsveranstaltung für die Donauanliegerkommunen am 15.12.2023 in Deggendorf, im Wesentlichen festgestellt, dass es für den Freistaat Bayern zur kommunalen Kostenbeteiligung keine realistische und praktikable Alternative gäbe. Ohne diese würden sich weitere Baumaßnahmen auf nicht absehbare Zeit verzögern. Die Gemeinden könnten grundsätzlich die kommunale Kostenbeteiligung als Solidargemeinschaft übernehmen oder sie individuell auf die vorteilsziehenden Bürgerinnen und Bürger über eine Satzungsermächtigung oder Bescheide umlegen, da nach Art. 42 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) die Vorteilsziehenden an den Kosten für diese Maßnahmen zu beteiligen sind.
Die zu erbringenden Beteiligtenbeiträge seien ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Die von der Gemeinde angesprochene Stundung oder die Streckung von Zahlungen sei daher auf zwingende, belegbare und begründete Einzelfälle zu beschränken und unterliege den Bestimmungen des Haushaltsrechts. Nach derzeit geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben ist bei einer Stundung eine entsprechende Verzinsung einzufordern.
Die Ermittlung der Beteiligtenleistungen entspreche grundsätzlich der üblichen Praxis im Donauausbau und basiere auf dem Grundsatzpapier vom 23.12.2016. An der Richtigkeit der auch mit dem StMUV abgestimmten und bewährten Vorgehensweise bestehe daher kein Zweifel.
Es werde jedoch eine überproportionale Erhöhung der Barbeträge der Beteiligtenleistungen im Vergleich zu den Steigerungen der Investitionskosten deutlich. Um dem entgegenzuwirken und die damit verbundene überproportionale Belastung der Kommunen abzumindern, habe das WWA Deggendorf bereits angeregt, die ersparten Sanierungskosten an die aktuelle Kostenentwicklung anzupassen. Staatsminister Thorsten Glauber unterstütze dies nachdrücklich und dränge auf eine zeitnahe Lösung. Das StMUV arbeite daher bereits seit geraumer Zeit intensiv an der Abstimmung der vorgeschlagenen Lösung, welche mit dem Haushaltsrecht konform sein und den Kostensteigerungen Rechnung tragen müsse. Der Lösungsvorschlag wurde dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) zur abschließenden Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Dieses Ergebnis gelte es nun abzuwarten. Über das Ergebnis werde man die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister umgehend informieren.
 
Anmerkung:
Am 02.01.2024 wurde der erste Teilbetrag der Beteiligtenleistung der Gemeinde Parkstetten für das Frühjahr 2023 in Höhe von 174.991,48 € (gemäß Schreiben des WWA Deggendorf vom 30.09.2022 mit anliegendem Abrufplan der Beiträge nach Verringerung des voraussichtlichen Barbeitrags nach Übernahme des Kostenanteil des Bundes am Deich Kinsach durch den Freistaat Bayern) an die Staatsoberkasse überwiesen. Vermerkt wurde dabei, dass die Zahlung ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Rechtmäßigkeit der vertraglichen Grundlage der freiwilligen Beiträge erfolgt.
Mit Schreiben vom 16.01.2024 teilte das WWA Deggendorf der Gemeinde Parkstetten unter Bezugnahme auf die mit seinem Schreiben vom 27.10.2023 mitgeteilten voraussichtlichen Beteiligungsbeiträge unter Berücksichtigung der prognostizierten Kostensteigerungen der kommenden Jahre und unter Hinweis auf die Informationsveranstaltung am 15.12.2023 in Deggendorf mit, dass derzeit geprüft werde, ob eine Anpassung der ersparten Sanierungskosten möglich ist. Aus diesem Grund fordere das WWA Deggendorf nicht den mit o.g. Schreiben vom 27.10.2023 mitgeteilten Beitrag ein. Stattdessen werde der Beteiligtenbeitrag in Rechnung gestellt, der sich auf der Grundlage des Ausgabebestands zum 22.12.2023 in Höhe von 13.031.107,00 € multipliziert mit dem Beteiligtensatz in Höhe von 1,75 % ergebe. Dieser Beteiligtensatz ergebe sich mit dem im Schreiben des WWA Deggendorf vom 30.09.2022 mitgeteilten Barbetrag in Höhe von 874.957,42 € bezogen auf die Entwurfskosten, d.h. Investitionskosten ohne Kostensteigerung, in Höhe von 50.070.000 €. Dies hätte einen aktuell fälligen Beteiligtenbeitrag der Gemeinde Parkstetten für das Jahr 2024 in Höhe von 53.052,89 € (1,75 % * 13.031.107,00 € = 228.044,37 € abzgl. der bereits geleistete Zahlungen in Höhe von 174.991,48 €) zur Folge, der bis spätesten 16.02.2024 zu überweisen wäre. Ein zweiter Abruf von Beteiligtenbeiträgen im Jahr 2024 nach der Entscheidung über die Anpassung der ersparten Sanierungskosten bleibe vorbehalten.
 
 
 
Ertüchtigung und Teerung der Brücke S5-5.8 (Stockmühle)
 
Eine grundlegende Sanierung oder ggf. ein Neubau sei derzeit aufgrund der Priorisierung nicht möglich. Von Seiten des WWA Deggendorf sei daher im Rahmen einer Ortseinsicht am 21.08.2023 festgelegt worden, den Belag Anfang 2024 zu erneuern. Sowohl 3. Bürgermeister Seubert als auch Bauamtsleiter Aumer seien telefonisch über die geplante Belagserneuerung informiert worden. Beide seien einverstanden gewesen und hätten das Vorgehen begrüßt. Das StMUV gehe daher davon aus, dass zumindest dieses Anliegen hinsichtlich des Zustands des Fahrbahnbelags im Sinne der Gemeinde Parkstetten erledigt werde.
 
 
Fragen zum Überschwemmungsbereich im Bereich Stockmühle und westlich der B20 aus der Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Gemeinderats am 30.09.2020
 
Die Fragen der Gemeinde Parkstetten zum Überschwemmungsgebiet im Bereich Stockmühle und westlich der B20 könnten vom WWA Deggendorf nicht ad hoc beantwortet werden, was der dortigen komplexen Situation geschuldet sei. In diesem Bereich hätte es nämlich in den letzten Jahren viele Veränderungen gegeben, die sich auf den Hochwasserabfluss im Lohgraben sowie im Kinsach-Ableiter und damit auf das Überschwemmungsgebiet auswirken würden. Das WWA Deggendorf plane, im Rahmen der verfügbaren Ressourcen, das Überschwemmungsgebiet neu zu ermitteln. Sobald Ergebnisse vorliegen, würden diese der Gemeinde mitgeteilt werden.
 
Abschließend wird in dem Antwortschreiben des StMUV vom 08.01.2024 im Wesentlichen festgestellt, dass das Personal des WWA Deggendorf überaus engagiert und motiviert arbeite. Es gab und gibt riesige Fortschritte im Hochwasserschutz und damit der Daseinsvorsorge für die Kommunen an der Donau. Deshalb bitte das StMUV um Nachsicht, dass bei einem derartig gewaltigen Projekt wie dem Donauausbau nicht alle Wünsche berücksichtigt und manche Fragestellungen auch nicht unmittelbar beantwortet werden können. Die Wasserwirtschaftsverwaltung setze weiterhin alles daran, dass der Hochwasserschutz möglichst schnell umgesetzt werden kann und berechtigte Belange der Kommunen dabei berücksichtigt werden.

 
 



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