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öffentlich


Antrag auf Förderung eines Trinkbrunnens im Bürgerbüro



Sachvortrag:
 
Im Rahmen des Umbaus und der Modernisierung des Rathauses ist vorgesehen, im zukünftigen Bürgerbüro einen Trinkwasserbrunnen für die Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitende anzubieten. Laut Berechnung des Projektanten für Heizung, Lüftung und Sanitär belaufen sich die Kosten hierfür auf 3.650,92 € (brutto) zzgl. jährliche Kosten für Wartung und Verbrauchsmaterial (Filter, CO2-Kartuschen). Hierfür wurde von der Verwaltung in der Woche vor Weihnachten 2023 versucht, noch Fördergelder zu generieren.
 
Der Wasserzweckverband Straubing-Land fördert Trinkwasserspender seiner Mitgliedskommunen aufgrund eines Beschlusses der Vollversammlung 2021. Diese Förderung wurde bereits für den Trinkwasserspender in der Schulaula in Anspruch genommen. Es wird nur eine Anlage gefördert.
 
Vom Projektanten wurde das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) empfohlen. Antragsberechtigt sind hier allerdings nur soziale Einrichtungen (z. B. Altenheime, Kitas, Schulen, usw.), ein Rathaus fällt nicht hierunter. Außerdem war die Förderung bis 31.12.2023 befristet. Zudem wurden zum Zeitpunkt der Prüfung des Förderprogramms aufgrund der Haushaltslage des Bundes keine Neuanträge mehr bewilligt.
 
Darüber hinaus gab es vorläufig bis zum 31.12.2023 das Sonderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen" nach Nr. 2.4 RZWas 2021, das eine 90%-Förderung verspricht. Versuchsweise wurde noch vor Auslaufen des Programms ein entsprechender Förderantrag an das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf gestellt. Eine Rückantwort ist bislang noch nicht eingegangen. Allerdings zielt dieses Programm grundsätzlich eher auf Trinkwasserbrunnen im Freien, die unabhängig von Öffnungszeiten zugänglich sind, ab.
 
Von der Installation eines Outdoor-Trinkwasserspenders beispielsweise im Mehrgenerationenpark wurde vom Projektanten wegen der deutlich höheren Anschaffungskosten (vss. rund 20.000 €) und laufenden Betriebskosten abgeraten. Zudem ist die Unterhaltung im Außenbereich umso problematischer (mehrmals jährlich Trinkwasseruntersuchungen, einfrierendes oder stehendes Wasser, etc.).
 
Gemeinderat Hentschel gibt hinsichtlich der Folgekosten zu bedenken, ob die Bereitstellung eines Trinkwasserbrunnens tatsächlich notwendig ist.
 
 

 
 



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Gemeinde Parkstetten
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Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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