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öffentlich


Bestätigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Reibersdorf und dessen Stellvertreters



Sachvortrag:
 
Der Tagesordnungspunkt zur Bestätigung der neugewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr wurde ursprünglich als TOP 08 der Sitzung anberaumt.
Da die beiden Gewählten anwesend sind, bittet Bürgermeister Panten, den Tagesordnungspunkt vorzuziehen. Damit besteht allseitiges Einverständnis. Der Tagesordnungspunkt wird als neuer TOP 04 behandelt.
 
Bei der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Reibersdorf am 24.01.2024 im Feuerwehr- und Schützenhaus Reibersdorf wurde Herr Roland Sandl zum Kommandanten gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde Herr Andreas Meier gewählt. Beide erhielten jeweils alle abgegebenen gültigen Stimmen.
 
Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen vorliegen und die Gewählten weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen Gründen ungeeignet erscheinen.
 
Kreisbrandrat Albert Uttendorfer wurde von der Gemeindeverwaltung zur Bestätigung angehört, hat sich aber bislang noch nicht zurückgemeldet.
 
Für den Feuerwehrkommandanten einer Feuerwehr in der Größe der Freiwilligen Feuerwehr Reibersdorf und für dessen Stellvertreter sind als Nachweis der fachlichen Eignung der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs "Leiter einer Feuerwehr" sowie des Lehrgangs für "Gruppenführer" vorgeschrieben (Art. 8 Abs. 3 Satz 1 BayFwG i. V. m. Abs. § 7 Abs. 1 AVBayFwG). Herr Sandl hat bereits als bisheriger Stellvertreter des Kommandanten alle erforderlichen Lehrgänge absolviert. Herr Meier kann den Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" noch nicht vorweisen. Dies ist binnen angemessener Frist nachzuholen (Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayFwG).
 
Gesundheitliche oder sonstige Gründe, die gegen eine Bestätigung der Gewählten für das Amt des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Reibersdorf bzw. dessen Stellvertreters sprechen, sind nicht bekannt. Die beiden Gewählten sind in der Sitzung anwesend und erhalten die Möglichkeit, sich kurz vorzustellen.
 

Beschlüsse:
 
a)    Dem in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Reibersdorf am 24.01.2024 gewählten Kommandanten Roland Sandl wird hiermit die Bestätigung der Gemeinde gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) erteilt.
Die Bestätigung erfolgt vorbehaltlich des Einvernehmens des Kreisbrandrats.
 
b)    Dem in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Reibersdorf am 24.01.2024 gewählten Stellvertreter des Kommandanten Andreas Meier wird hiermit die Bestätigung der Gemeinde gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) erteilt.
Die Bestätigung erfolgt vorbehaltlich des Einvernehmens des Kreisbrandrats und unter der auflösenden Bedingung, dass Herr Meier die noch ausstehende vorgeschriebene Ausbildung "Leiter einer Feuerwehr" innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgreich abschließt. Soweit von den Staatlichen Feuerwehrschulen noch entsprechende Lehrgangsplätze angeboten werden, gilt ein Jahr als angemessener Zeitraum.
 

Abstimmungsergebnisse:
 
a)    Kommandant Roland Sandl:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
b)    Stellvertreter Andreas Meier:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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