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öffentlich


Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die Errichtung eines Doppelstabzauns (Fasanenweg)



Sachvortrag:
 
Es handelt sich um das geplante Bauvorhaben eines Ehepaars aus Parksteten. Die Bauherren wünschen die Errichtung bzw. Änderung der Einfriedung an den beiden seitlichen sowie der rückwärtigen Grundstücksgrenze ihres Anwesens im Fasanenweg. Ein Lageplan sowie drei Anträge mit Begründung zum Vorhaben wurden mit der Ladung übersandt. Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn liegen vollständig vor.
 
Das Bauvorhaben liegt im Bereich einer Satzung (Baugebiet "An der Münsterer Straße"). Im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Grundstück Fl.Nr. 1285/3, Gemarkung Parkstetten als WA (Allgemeines Wohngebiet) gekennzeichnet und liegt nicht im derzeit festgesetzten Überschwemmungsgebiet.
 
Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über die anliegende Ortsstraße "Fasanenweg". Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Mischsystem. Vom Wasserzweckverband werden keine Einwände vorgebracht. Die Bauherren wurden jedoch vom Wasserzweckverband darauf hingewiesen, dass bei den Aufgrabungsarbeiten für die Einfriedung mit Vorsicht vorzugehen ist, um die im Bereich der geplanten Einfriedungen bestehenden Hausanschlussleitungen nicht zu beschädigen und vor Beginn der Bauarbeiten ein Ortstermin zur Leitungseinweisung zu vereinbaren ist.
 
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Lage und Gestaltung der geplanten Einfriedung.
Die Bauherren möchten an den beiden seitlichen Grenzen ihres Grundstücks (zu einem Nachbargrundstück bzw. zur gemeindlichen Grünfläche neben der Straße hin) einen Doppelstabzaun ohne Sichtschutzeinflechtungen mit einer Höhe von 1,20 m errichten.
An der rückwärtigen Grundstücksgrenze beabsichtigen die Bauherren den von ihnen auf ihre Kosten auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 1782/3, Gemarkung Parkstetten, vor zwei Jahren errichteten Doppelstabzaun mit Sichtschutzeinflechtungen (Höhe 1,60 m) auf ihr Grundstück zu verlegen. Das Nachbargrundstück Fl.Nr. 1782/3 befindet sich nicht im Geltungsbereich des Baugebiets "Münsterer Straße". Die straßenseitige Einfriedung ist nicht von den Planungen betroffen.
 
Einfriedungen und Sichtschutzzäune mit einer Höhe bis zu 2 m sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a Bayerische Bauordung (BayBO) grundsätzlich verfahrensfrei. Das vorgesehene Vorhaben widerspricht jedoch hinsichtlich Art, Höhe und Ausführung den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Münsterer Straße". Entsprechend den Festsetzungen in diesem Bebauungsplan wären parallel zu den Wohn- und Erschließungsstraßen sockellose Einfriedungen nur aus Holzzäunen, naturbelassen bzw. hell, mit senkrechter Lattung bis zu einer Höhe von max. 1,20 m, zulässig. Bei den seitlichen und rückwärtigen Einfriedungen sind zusätzlich Einfriedungen mit sockellosen Maschendrahtzäunen bis zu einer Höhe von max. 1,20 m zulässig. Mauern sind als Einfriedungen unzulässig.
Auf den "Grundsatzbeschluss" vom 25.06.2020, Beschluss-Nr. 146 bezüglich der zukünftig festzusetzenden Höhe der Einfriedungen bis max. 1,60 m wird hingewiesen.
 

Beschlüsse:
 
 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Münsterer Straße" für die Erstellung eines Doppelstabzauns mit Sichtschutzeinflechtungen anstelle eines Holz- oder Maschendrahtzauns mit einer Höhe von 1,60 m statt 1,20 m wird erteilt.
Um Klein- und Kriechtieren den Zugang zu ermöglichen, sind die unteren Zaunreihen von der Sichtschutzeinflechtung freizuhalten.
Die Befreiung für die Errichtung eines Sockels wird nicht erteilt.
 
 
2.     Antrag: seitliche Einfriedung zum Nachbarn
 
Die Einfriedung ist sockellos zu errichten.
 
 
3.     Antrag: seitliche Einfriedung zur gemeindlichen Grünfläche
 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Münsterer Straße" für Errichtung eines Doppelstabzauns ohne Sichtschutzeinflechtungen anstelle eines Holz- oder Maschendrahtzauns mit einer Höhe von 1,20 m wird zugelassen.
Die Einfriedung ist sockellos zu errichten.
 

Abstimmungsergebnisse:
 
1.     Antrag: rückwärtige Einfriedung
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
 
 
2.     Antrag: seitliche Einfriedung zum Nachbarn
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
3.     Antrag: seitliche Einfriedung zur gemeindlichen Grünfläche
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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