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öffentlich


Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020



Sachvortrag:
 
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschließt der Gemeinderat über die Entlastung der Jahresrechnung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
 
Die Entlastung ist der förmliche Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens und die abschließende Würdigung der Haushaltsführung durch den Gemeinderat. Entlastung bedeutet, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und haushaltswirtschaftliche oder haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden.
 
Entlastet wird der Erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung durch den Gemeinderat. Er kann deshalb - im Gegensatz zur Feststellung der Jahresrechnung - sofern die Entlastung Zeiträume betrifft, in denen der aktuelle Bürgermeister bereits im Amt war, wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung über die Entlastung nicht teilnehmen (Art. 49 GO).
 
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderats am 25.01.2024 durchgeführt.
 
(Anmerkung: Aufgrund der bis dato fehlenden Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse für die Jahre 2018 bis 2020 konnten die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde im Rahmen der im November 2021 durchgeführten überörtliche Rechnungsprüfung nur mit Vorbehalt beurteilt werden.)
 
 
 
Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 49 Abs. 3 GO, dass 1. Bürgermeister Panten, der zumindest in den Monaten Mai bis Dezember des geprüften Haushaltsjahres bereits im Amt war, sowie seine Ehefrau Gemeinderätin Panten gem. Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind. Sie sind von der Beratung und Beschlussfassung zu TOP 09 C ausgeschlossen.
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2
 
 
2. Bürgermeister Listl übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.
 

Beschluss:
 
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Parkstetten für das Haushaltsjahr 2020 wird mit den im Beschluss vom 22.02.2024, TOP 09 B, festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2
 

 



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Gemeinde Parkstetten
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Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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