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öffentlich


Aussprache über den Entwurf des Haushaltsplans 2024 und Priorisierung von Maßnahmen



Sachvortrag:
 
Der Entwurf des Haushaltsplans 2024 und des zugehörigen Finanzplans für die Jahre 2025 bis 2027 wird den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Der gemeindliche Haushalt besteht aus zwei Haushaltsteilen, dem Verwaltungshaushalt für alle laufenden Einnahmen und Ausgaben und dem Vermögenshaushalt für Investitionen.
 
Grundsätzlich muss im Verwaltungshaushalt aus den laufenden Einnahmen ein Überschuss erwirtschaftet werden. Dieser wird dann dem Vermögenshaushalt zur Deckung der Investitionskosten zugeführt. Diese Zuführung muss mindestens die Höhe der im Vermögenshaushalt veranschlagten ordentlichen Tilgungsausgaben und Ausgaben für Ersatzbeschaffungen erreichen. Andernfalls würde das bedeuten, dass die Gemeinde ihren Kreditverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Gemäß dem vorgelegten Haushaltsentwurf beträgt die zu erwirtschaftende Mindestzuführung rund 200.000 €.
 
Der Überschuss, der die Mindestzuführung übersteigt, wird freie Finanzspanne genannt. Dieser Betrag kann für weitere Investitionen bzw. die Tilgung von weiteren Investitionskrediten verwendet werden und drückt damit den finanziellen Spielraum der Gemeinde aus.
 
Gemäß dem vorgelegten Haushaltsentwurf wird derzeit aber lediglich eine Zuführung in Höhe von etwas knapp 105.000 € - also 95.000 € weniger als nötig wäre - erwirtschaftet. Eine freie Finanzspanne ist damit nicht vorhanden und der Haushalt nach aktuellem Stand nicht genehmigungsfähig. Dies ist für eine Gemeinde in der Größenordnung Parkstettens nicht zufriedenstellend. Angesichts der derzeitigen Modernisierung und Sanierung des Rathauses, dem anstehenden Neubau einer weiteren Kindertageseinrichtung und den erheblichen Verpflichtungen zur finanziellen Beteiligung an der Ertüchtigung des Hochwasserschutzes an der Donau muss die Gemeinde dringend vorhandene Einsparpotenziale nutzen und Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehört es auch, sich auf die Pflichtaufgaben zu besinnen, freiwillige Leistungen zu überdenken und Maßnahmen gegebenenfalls zu priorisieren. Dabei ist aber auch darauf zu achten, keinen Investitionsstau zu verursachen. Auf den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie die Rangfolge der Einnahmebeschaffung wird verwiesen.
 
Vor diesem Hintergrund sollen vor dem geplanten Haushaltsbeschluss in der darauffolgenden Sitzung einzelne Posten des Haushalts- und Finanzplans nochmals näher beleuchtet und erläutert:
 
 
0000 Gemeindeorgane
 
Gemeinderätin Rohrmüller regt an, das ernsthafte Bemühen um Einsparungen auch damit zu zeigen, dass die Sitzungsgelder nach unten hin angepasst werden. Gemeinderätin Panten schlägt vor, dass die Gemeinderatsmitglieder ihre Sitzungsgelder bis auf Weiteres an die Gemeinde spenden oder bis auf Weiteres darauf verzichten, um auch ihren mit dieser Maßnahme geringen und damit eher symbolischen Beitrag zum Sparen zu zeigen.
 
 
0200 Hauptverwaltung:
-       5620 Aus- und Fortbildungskosten
Steigen u. a. aufgrund allgemein gestiegener Kursgebühren. Außerdem durch starken Personal-/Stellenwechsel im vergangenen Jahr erhöhter Schulungsbedarf. Schulungen sind für rechtssichere und (kosten-)effiziente Verwaltung unerlässlich
 
-       6312: Feiern und Ehrungen
Die Ausgaben für Geschenke (Jubiläen, Geburten) für Bürgerinnen und Bürger wurden gesenkt, indem die Anzahl der verschenkten Parkstetten-Schecks und Windelsäcke zum Jahresbeginn 2024 reduziert wurde.
Auf Weihnachtsgeschenke für Bedienstete und Gremiumsmitglieder wurde 2023 bereits verzichtet. Diese sind auch im Jahr 2024 nicht eingeplant.
 
Gemeinderätin Rohrmüller regt an, die Höhe der Ehrungsgeschenke gemäß der Ehrungsrichtlinie des Gemeinderats zu überdenken.
 
-       6510: Bücher und Zeitschriften
Aufgrund des breiten Spektrums an Verwaltungsaufgaben und der zunehmenden Komplexität und Schnelllebigkeit der Gesetzgebung und Rechtsprechung ist ein guter und insbesondere aktueller Literaturbestand zu Recherchezwecken dringend erforderlich. In den letzten Jahren wurden bereits wo möglich Printausgaben auf Online-Werke umgestellt, da diese im Regelfall günstiger bezogen werden können und zudem Arbeitszeit für das Einsortieren von Ergänzungslieferungen gespart wird. Darüber hinaus wurde im letzten Jahr der Einzelbezug der Werke auf ein günstigeres und dafür umfangreicheres Flatrate-Modell umgestellt. Trotzdem unterliegt auch die Fachliteratur den allgemeinen Preissteigerungen.
 
 
0300 Finanzverwaltung
 
-       6440: Vermögenseigenschadenversicherung
Auf Anraten des zuständigen Direktionsbevollmächtigten der Versicherung wurde die Versicherungssumme der Kassenversicherung von 300.000 € auf 1 Mio. € erhöht, was zu entsprechend höheren Ausgaben für Versicherungsbeiträge führte. Eine Versicherungssumme in dieser Höhe sei momentan Standard bei Gemeinden in der Größe Parkstettens. Besonders bei umfangreichen Förderverfahren können z. B. durch Fristversäumnis schnell Schäden in dieser Höhe entstehen.
 
-       6550: Sachverständigenkosten
Hier sind Honorarkosten für einen Steuerberater im Zuge der Umsetzung des § 2b UStG angesetzt.
 
 
0521 Wahlen
 
-       5300: Miete Wahllokal
Aufgrund der Neuorganisation und Abrechnung der Betriebsstunden für die Mehrzweckhalle, in der im Regelfall die Briefwahllokale eingerichtet sind, werden ab diesem Jahr auch hierfür intern Nutzungsentgelte verbucht.
 
 
0581 EDV-Kosten
 
-       6322: EDV-Kosten an Dritte
Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung (2024: TERA-Belegungsplan, e-Abgabenakte) fallen höhere Hosting- und Supportkosten für die Software an. Allgemein werden die Preise von den Dienstleistern (großer Teil AKDB) regelmäßig angepasst.
 
 
0800 Personalnebenausgaben
 
-       4690: Einrichtungen u. Maßnahmen
Im Zuge des Aufbaus einer Arbeitsschutzorganisation und der Zusammenarbeit mit einem neuen Betriebsarzt fallen derzeit vermehrt Kosten für die Nachholung früher unterlassener arbeitsmedizinischer Untersuchungen an.
Die Ausgaben für die Geburtstagsgeschenke der Bediensteten wurden reduziert (kleineres Geschenk).
 
 
1161 Einwohnerwesen
 
-       1000 Verwaltungsgebühren / 6360 Erstattungen an den Bund
Aufgrund der von der Bundesdruckerei gestiegenen Gebühren für Pässe und Ausweise steigen sowohl die Gebühreneinnahmen als auch die zu zahlenden Erstattungen
 
 
1311/1312 Feuerwehr
-       Die Haushaltsansätze im Verwaltungshaushalt entsprechen dem beschlossenen Bedarfsplan. Bei den Kostenersätzen werden in diesem Haushaltsjahr die letzten noch nicht nacherhobenen Einsätze abgerechnet. Außerdem ist die Angleichung der Versicherungssummen der Unfallversicherung auf ein einheitliches Niveau im gesamten Landkreis vorgesehen. Nach derzeitigem Stand verdoppeln sich dadurch die Versicherungsbeiträge voraussichtlich.
 
-       Darüber hinaus sind Mittel für die Sirenenumrüstung, eine Wärmebildkamera, die Ausstattung der FFW Reibersdorf mit Damenumkleidekabinen und im kommenden Jahr die Reparatur des Dachs der Feuerwehr Parkstetten im Bereich der Sanitäranlagen und Umkleidekabinen veranschlagt.
 
 
6900 Hochwasserschutz
-       Für die "freiwilligen" Beteiligtenleistungen zur Ertüchtigung des Hochwasserschutzes sind die angepassten Beträge, die Ende letzten Jahres mitgeteilt wurden, in die Planungen eingearbeitet. Derzeit wird sich um eine Lösung zur Anpassung der in die Berechnungen eingebrachten ersparten Sanierungsleistung an die momentanen Baukosten bemüht. Dies würde die von der Gemeinde zu leistenden Beiträge im besten Fall schmälern.
 
 
2150 Grund- und Hauptschulen
 
-       Die an den Schulverband Parkstetten zu leistenden Schulumlagen richten sich nach dem Defizit des Schulverbandshaushalts. Trotz der auch beim Schulverband allgemein steigenden Kosten des laufenden Betriebs verringert sich die Schul- und Verwaltungsumlage in diesem Jahr. Dies ist auf den Betritt der Stadt Straubing zum Schulverband Parkstetten und den Wegfall des Betriebs der Mehrzweckhalle zurückzuführen. Generell ist auch die Schulverbandsverwaltung bemüht, sämtliche Einnahmepotenziale auszuschöpfen und wo möglich Einsparungen zu treffen, um das Defizit möglichst gering zu halten.
 
-       Nachdem in den beiden letzten Jahren keine Investitionsumlagen zu entrichten waren, wird in diesem Jahr eine solche wieder erhoben. Zwar entschied die Schulverbandsverwaltung bereits, den mit dem weiteren Ausbau der offenen Ganztagsschule aufgrund des angekündigten Rechtsanspruchs notwendig werdenden Neubau einer Mensa vorerst noch nicht weiter zu verfolgen, dennoch sind weitere Investitionen insbesondere in die Sanierung der Außensportanlagen zwingend erforderlich.
 
 
3400 Heimat- und Kulturpflege
 
-       6620 vermischte Ausgaben
Im Ansatz von 6.500 € sind neben den Kosten für Wasser und Kanalgebühren des Via-Nova-Rastplatzes auch 1.100 € für Via-Nova-Fahrten und (gemäß einem früheren Gemeinderatsbeschluss) jährlich 5000 € "Kulturbudget" enthalten.
 
-       7091 Förderbudget Kultursprecher
Die veranschlagten 500 € betreffen das Kulturbudget gem. VFördRL
 
 
3500 Förderung der Volkshochschulen
-       Nach der Neuorganisation des Betriebs der Mehrzweckhalle werden erstmals durch innere Verrechnung die für die der Volkschule erlassenen Nutzungsentgelte für die Mehrzweckhallenbenutzung transparent im Haushaltsplan dargestellt (Innere Verrechnung i. H. v. 24.000 €).
-       Von Seiten der Verwaltung wird angesichts der erheblichen Kosten darauf hingewiesen, dass zukünftig nochmals über die Erhebung eines ermäßigten Entgelts (Unkostenbeitrag) nachgedacht werden sollte. Insbesondere mit Einsetzen der Umsatzsteuerpflicht der Gemeinde ab dem Jahr 2025 ist dies relevant, da die Gemeinde dann bei Nutzung des Vorsteuerabzugs ggf. auch für nicht erhobene Entgelte Umsatzsteuer im marktüblichen Umfang abführen muss.
 
 
3420 Förderung von Heimatvereinen
 
-       7170 Zuschüsse für lfd. Zwecke
Der Haushaltsansatz soll die Ausgaben gemäß VFördRL zur Unterstützung der Vereine (Basisförderung, Förderungen gem. KJR, sonstige Förderungen) decken. Im vergangenen Jahr wurden nur 500 € abgerufen. Der Ansatz könnte daher ggf. noch einmal etwas nach unten korrigiert werden. Grundsätzlich können Zuschüsse gemäß der Förderrichtlinie nur im Rahmen der Haushaltsansätze gewährt werden.
 
-       9880 Investitionszuschüsse
Die veranschlagten 750 € betreffen eine Investitionskostenförderung für den Fischereiverein Parkstetten zum Bau eines Stegs. Im Vorjahr wurden 3.000 € Investitionskostenförderung für die Errichtung eines Bienenhauses an den Obst- und Gartenbauverein (OGV) bewilligt.
4601 Spielplätze
 
-       Der im Haushaltsentwurf noch aufgenommene Einnahmenansatz für die Spielplatzablöse ist noch zu streichen. Dass dieser Ablösebetrag in diesem Haushaltsjahr fällig wird, ist nach derzeitigem Kenntnistand unwahrscheinlich. Bis auf ein geplantes Vorhaben, bei dem es laut Information des Bauherrn momentan Verzögerungen gibt, haben alle anderen derzeit bekannten Mehrfamilien-Bauprojekte einen eigenen Spielplatz in den Bauantragsunterlagen dargestellt. Damit scheidet die Spielplatzablöse in diesen Fällen aus.
 
 
4602 Sonstige Jugendarbeit
-       7092 Zuschüsse
Die ausgehend von den Vorjahreswerten veranschlagten 11.500 € für Zuschüsse teilen sich auf zwischen dem Gemeindebeitrag zur Kreismusikschule (im Vorjahr 3.900 €), dem Förderbudget des Jugendsprechers (500 € gem. VFördRL) und die Basisförderung der Jugendarbeit in den örtlichen Vereinen gemäß VFördRL. An letzterer wurden im Jahr 2023 ausgezahlt:
 
Verein
Betrag
RSV Parkstetten
3.560 €
OGV Parkstetten
1.700 €
TC Parkstetten
1.340 €
Fischereiverein Parkstetten
340 €
KLJB Parkstetten
300 €
Gesamt:
7.240 €
 
 
4641/4642 Kindergarten/Kinderkrippe
 
-       Gemäß Haushaltsentwurf beträgt das geplante Defizit für Kindergarten und Kinderkrippe St. Raphael im Haushaltsjahr -696.850,00 € (zum Vergleich Jahresergebnis 2022: -525.618,11 €). Dies ist auf den allgemein sehr hohen Standard der Einrichtung und eine sehr gute Personalausstattung bei vergleichsweise geringem Gebührenaufkommen zurückzuführen.
 
2. Bürgermeister Listl und die Gemeinderäte Hentschel, Gayring und Seubert sprechen sich dafür aus, dass angesichts der gebotenen sehr hohen Qualität, Ausstattung und Leistung, die die Kita bringt, eine deutliche Gebührenanpassung über die alljährliche Anpassung entsprechend dem staatlich errechneten Basiswert hinaus vertretbar wäre. Insbesondere seit der Einführung des Elternbeitragszuschusses durch das sogenannte "Gute-Kita-Gesetz" seien die tatsächlich zu entrichtenden Gebührensätze im Kindergartenbereich sehr gering.
Die Gemeinderäte Wacker und Stahl teilen diese Meinung nicht. Insbesondere für finanzschwächere Familien stellten die Gebühren eine Belastung dar, dies sollte die Gemeinde mit niedrigen Gebührensätzen abschwächen. Die Verwaltung ergänzt hierzu, dass für finanzschwächere Familien die Kita-Gebühren und das Essensgeld staatlicherseits übernommen werden.
Die Gemeinderäte Obermeier und Stahl sprechen an, dass die Personalausstattung in der Kita St. Raphael sehr gut ist und den gesetzlich erforderlichen Anstellungsschlüssel übersteigt. Gegebenenfalls könnte man zukünftig, auch im Hinblick auf die neu zu bauende weitere Kita "Weiherwichtel", die Personalausstattung dahingehend reduzieren.
 
-       Für den Neubau der Kita "Weiherwichtel" sind im Haushaltsjahr 2024 300.000 € für die ersten Baumaßnahmen vorgesehen. Ob und in welcher Höhe diese Kosten tatsächlich noch in diesem Jahr anfallen werden, ist ungewiss und hängt vom Baufortschritt ab. Die Entscheidung über den Bauantrag und die Einreichung des Förderantrags ist für die nächste Gemeinderatssitzung geplant.
Nach derzeitigem Stand ist grob mit Projektkosten in Höhe von 7 Mio. € und Fördermitteln in Höhe von 4 Mio. € zu rechnen, die sich auf die Finanzplanungsjahre verteilen.
 
 
 
5511 Sportförderung
-       Vgl. Erläuterungen zur Volkshochschule; Die Inneren Verrechnungen für die erlassenen Nutzungsentgelte betragen hier 51.700 €
 
 
5651 Mehrzweckhalle
 
-       Aufgrund der Neuorganisation des Betriebs der Mehrzweckhalle fallen in diesem Jahr erstmalig in voller Höhe die Betriebskosten bei der Gemeinde an. Diese wurden vorher vom Schulverband getragen und über die Schulumlage zum größten Teil wieder auf die Gemeinde umgelegt. Außerdem werden
-       Darüber hinaus werden die Kosten transparenter abgebildet, indem innere Verrechnungen der Personal- und kalkulatorischen Kosten vorgenommen werden und die zur Förderung des Sports und der Volkshochschulen erlassenen Nutzungsgebühren mittels innerer Verrechnung dargestellt werden.
 
 
 
-       1710 Zuweisung vom Land
Betrifft die Schlusszahlung der Zuwendung des Amts für ländliche Entwicklung zur Erstellung des Vitalitäts-Checks in Höhe von 21.000 € (35.500 € wurden bereits ausgezahlt)
 
-       6555 Planungskosten, Bebauungspläne, Vitalitäts-Check
o    Enthalten sind die übrigen Planungskosten für den Vitalitäts-Check in allen neun teilnehmenden Gemeinden (rd. 75.000 €) gekürzt um die Kostenerstattung der Gemeinden (rd. 50.000 €).
o    Des Weiteren enthält der Haushaltsansatz Planungskosten für allgemeine Bauleitplanungen, insbesondere die Überplanung der Baugebiete "Oberparkstetten" und "Unterparkstetten-Schmiedfeld". Es wird darauf hingewiesen, dass bei künftigen Entscheidungen, Bauleitplanungen durchzuführen, insbesondere bestehende Pläne zu überplanen, auch die Kosten in den Blick genommen werden. Im Gegensatz zu Neubaugebieten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplänen trägt die Gemeinde Überplanungen die Kosten alleine.
 
 
7000 Abwasserbeseitigung
 
-       Entsprechend Mitteilung der mit der technischen Betriebsführung der Kläranlage beauftragten Straubinger Entwässerung und Reinigung (SER) steigen die Kosten hierfür deutlich (von monatlich 2.950 € auf 3.500 €). Die Gemeindeverwaltung befindet sich derzeit in engem Austausch mit der SER, um die zukünftige Zusammenarbeit insbesondere auch aus wirtschaftlicher Sicht zu optimieren.
 
-       Des Weiteren sind Mittel für die Sanierung der Steuerungstechnik der Vakuumpumpstation in Friedenhain veranschlagt.
 
-       Die im Vergleich zum Vorjahr abweichenden Gebühreneinnahmen entsprechen den Ergebnissen der Gebührenkalkulation bzw. der Gebührenfestsetzung in der aktuellen Satzung. Die Abwasserentsorgung ist eine kostendeckende Einrichtung.
 
 
7500 Friedhof
 
-       1141 Benutzungsgebühren
Gemäß aktueller Friedhofsgebührensatzung (FGS) werden ab September 2024 angepasste Gebührensätze (Ziel: 60 % Kostendeckung) fällig.
Insgesamt zeigt sich, dass vermutlich aufgrund einer Fehlprognose der Sterbezahlen und gewünschten Grabarten in der Kalkulation nur deutlich geringere Gebühreneinnahmen erzielt wurden, als geplant.
 
-       Des Weiteren sind u. a. Haushaltsansätze für die Erneuerung des Holzkreuzes und Anschaffung von Wasserbecken vorgesehen.
 
 
7710 Bauhof
 
-       Die im Vermögenshaushalt veranschlagten Mittel entsprechen dem beschlossenen Investitionsplan, der für dieses Jahr die Anschaffung eines Laders mit Winterdienstausrüstung vorsieht.
 
-       Die Kosten für den Fahrzeugunterhalt weichen insbesondere deshalb nach oben hin ab, da nunmehr jährlich Mittel für den Dieselbezug bereitgestellt werden. Vormals wurden diese nur alle zwei Jahre (dafür höherer Ansatz) berücksichtigt.
 
-       Des Weiteren sind Haushaltsansätze für die Anschaffung der Hard- und Software zur Dokumentation des Winterdienstes aus Haftungsgründen sowie erstmalige Anlegung des Baumkatasters vorgesehen.
 
Gemeinderat Obermeier regt an, die Erstanlegung des digitalen Baumkatasters und die digitale Winterdienstdokumentation zu verschieben und diese Mittel stattdessen an anderer Stelle, z.B. in den Straßenunterhalt, zu investieren. Von Seiten der Verwaltung wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese Dokumentationen im Schadensfall aus haftungsrechtlichen Gründen nachgewiesen werden müssen.
Gemeinderat und Bauhofmitarbeiter Wacker bestätigt, dass die Ausgaben für die Winterdienstdokumentation in der derzeit im Entwurf veranschlagten Höhe eher nicht erforderlich sein werden. Derzeit wird vom Bauhof-Team eine entsprechend funktionale App getestet, die mit monatlichen Kosten von ca. 10 € relativ günstig sei und dennoch bislang gut funktioniere.
 
 
8800 Allgemeines Grundvermögen
 
-       Beim Haushaltsansatz für den Erwerb von Grundstücken handelt es sich um Mittel für den eventuellen Rückkauf eines Baugrundstücks. Bei Weiterveräußerung könnten auch wieder entsprechende Einnahmen erzielt werden.
 
 
9000 Steuern, Allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
 
-       0030 Gewerbesteuer
Gemeinderat Braun weist darauf hin, dass sich die Gemeinde dringend Gedanken über die Ausweisung von Gewerbeflächen machen müsse. Besonders durch die BMW-Ansiedlung in Irlbach/Straßkirchen suchen derzeit vermehrt auch andere Firmen, wie z.B. Zulieferer, geeignete Flächen. Aus verkehrstechnischer Sicht würde sich dafür grundsätzlich der Bereich entlang der Staatstraße/B20 und rund um die Reibersdorfer Kreuzung anbieten, für den derzeit aufgrund des festgesetzten Überschwemmungsgebiets allerdings noch ein Planungsverbot gilt.
Gemeinderat Stahl weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch jetzt noch hochwasserfreie Flächen vorhanden wären, auf denen man kleinere Gewerbegrundstücke bspw. für Handwerkfirmen ausweisen könnte.
Die Verwaltung ergänzt hierzu, dass diese Flächen sich weit überwiegend in Privateigentum befinden.
 
-       0410 Schlüsselzuweisung
Die Schlüsselzuweisungen sind das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs und einer der größten Einnahmeposten im Gemeindehaushalt. Um den Schlüssel festzulegen, wird für jede Kommune die tatsächliche Steuerkraft ermittelt und mit einem (fiktiven) Finanzbedarf verglichen. Bei einem Fehlbetrag wird die Differenz zu einem bestimmten Prozentsatz durch das Land aufgefüllt.
Im Jahr 2024 erhält die Gemeinde eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 1.196.192 € (2023: 1.047.940 €) und damit 148.252 € mehr als im Vorjahr (+ 14,1 %)
 
In diesem Zusammenhang wird von den Kommunalen Spitzenverbänden, für alle bayerischen Kommunen gegenüber der Bayerischen Staatsregierung festgestellt, dass die fortgesetzte konjunkturelle Abkühlung der deutschen Wirtschaft sowie die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen des Bundes zu erheblichen Minderreinnahmen der Kommunen führen, denen deutliche Ausgabensteigerungen in nahezu allen Aufgabenbereichen gegenüberstehen. Dies gelte umso mehr, weil die Auswirkungen des geplanten Wachstumschancengesetzes und die daraus resultierenden Mindereinnahmen von rund 8,4 Mrd. € noch nicht eingerechnet sind. Insgesamt belaufen sich die Steuermindereinnahmen für die Kommunen aus den bereits verabschiedeten und geplanten Steuerentlastungsgesetzen im Zeitraum von 2024 bis 2027auf über 30 Mrd. €. Dieser Entwicklung auf der Steuereinnahmenseite stehen deutliche Steigerungen bei den laufenden Ausgaben in praktisch allen Aufgabenbereichen gegenüber. Das Finanzierungsdefizit der bayerischen Kommunen betrug im 1. Halbjahr 2023 rund 3 Mrd. €. Treiber der Ausgaben waren u.a. höhere Aufwendungen für Personal v.a. aufgrund der hohen Tarifabschlüsse, neuer oder erweiterter Aufgaben, erheblich angestiegener Fallzahlen in nahezu sämtlichen Aufgabenbereichen sowie der ständig steigenden Anforderungen und Standards an die Aufgabenerfüllung. Dies gilt gerade auch für die originär staatlichen Aufgaben, die die Kommunen im übertragenen Wirkungskreis und die durch die Finanzzuweisungen des Freistaats nur unzureichend ersetzt werden. Diese Rahmenbedingungen schränken die Selbstfinanzierungskraft der Kommunen massiv ein, erschweren den Haushaltsausgleich und bremsen - trotz hohem Investitionsbedarf -vor allem die Investitionskraft. Das Szenario für die gerade laufenden Haushalts- und Finanzplanungen für das Jahr 2024 ist flächendeckend negativ. Die Kommunen befinden sich angesichts der erheblichen Ausgabensteigerungen an den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und sind vielfach nicht mehr in der Lage, genehmigungsfähige Haushalte aufzustellen.
 
-       0616 Grunderwerbsteuer
Aufgrund des durch die hohen Immobilienpreise und der Entwicklung der Kreditzinsen eingeschlafenen Immobilienmarktes und mangels einer Baugebietsvermarktung wird davon ausgegangen, dass die Grunderwerbsteuereinnahmen höchstens das Niveau des Vorjahres erreichen werden. Die vergleichsweise noch hohen Einnahmen aus 2022 werden wohl eher nicht erzielt werden könnten.
 
-       8321 Kreisumlage
Der Kreisrat berät in diesen Tagen den Kreishaushalt. Von Seiten der Kreiskämmerei wurde eine Erhöhung der Kreisumlage um 3%-Punkte angeregt. Dies würde bei der Umlagekraft der Gemeinde eine Erhöhung der Ausgaben gegenüber dem Jahr 2023 um 85.651,66 € auf 1.913.774,00 € bedeuten. Ausgehend vom letztjährigen Haushaltsplan wären diese rund 1,91 Mio. € damit ganze 27,4 % des Haushaltsvolumens der Gemeinde.

 
 



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