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öffentlich


Einbau einer elektronischen Schließanlage in der Mehrzweckhalle



Sachvortrag:
 
Die Mehrzweckhalle wird regelmäßig von vielen unterschiedlichen und wechselnden Nutzern genutzt (wechselnde Sportlehrer, unterschiedliche VHS-Kurse und Kursleiter, Trainerwechsel bei Sportvereinen). Zwar werden den Verantwortlichen die Schlüssel für die Mehrzweckhalle nur gegen Unterschrift ausgehändigt, in der Vergangenheit wurde aber häufig beobachtet, dass Schlüssel innerhalb der VHS-Außenstelle oder den Sportvereinen weitergegeben wurden und letztlich abhandengekommen sind. Auf diese Weise sind derzeit drei Schlüssel nicht mehr auffindbar. Grundsätzlich wäre daher ein Austausch der Schließanlage notwendig.
 
Aus Sicht der Verwaltung wird deshalb angeregt, die Mehrzweckhalle mit einem elektronischen Schließsystem auszustatten. Dies hätte den Vorteil, dass verlorengegangene Schlüsselchips einfach gesperrt werden könnten, ohne dass die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. Außerdem kann der Zugang auch auf die tatsächlich gebuchten Zeiten eingeschränkt werden und im Fall von Beschädigungen nachvollzogen werden, wer zuletzt die Halle betreten hatte.
 
Die Kosten für die Ausstattung der Mehrzweckhalle mit einem elektronischen Schließsystem belaufen sich nach ersten vorliegenden Angeboten auf ca. 10.000,00 €. Dabei wären neben den Außentüren auch alle anderen relevanten Türen inbegriffen, um den Zugang zum jeweils gebuchten Hallenteil (Sporthalle, Fitnessraum, Foyer) regeln zu können. Die Investitionskosten für das Schließsystem würden bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren mit kalkulatorischen Kosten in Höhe von 1.095 € jährlich in die Entgeltkalkulation der Mehrzweckhalle einfließen. Demgegenüber stünde eine jährliche Ersparnis von 357 € für die Schlüsselverlustversicherung.
 
Mit der Schlüsselverlustversicherung der Gemeinde wurde bezüglich der drei abhandengekommenen Schlüssel auch bereits Kontakt aufgenommen. Nach Ansicht des Direktionsbevollmächtigten wäre eine Regulierung hier denkbar. Allerdings handelt es sich bei der Versicherung um eine Zeitwertversicherung, sodass bei der vorhandenen ca. 20 Jahre alten Schließanlage davon auszugehen ist, dass die Regulierungssumme nur gering sein wird.
 
Da die Entgelteinnahmen der Mehrzweckhalle voraussichtlich ab 2025 der Umsatzsteuerpflicht unterliegen werden, wird empfohlen, die Anschaffung erst im kommenden Jahr durchzuführen, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Um keine weitere Zeit bis zum Erlass und der Genehmigung der nächstjährigen Haushaltssatzung zu verlieren, wird empfohlen, im Haushaltsjahr 2024 eine Verpflichtungsermächtigung in entsprechender Höhe aufzunehmen.
 

Beschluss:
 
Der Ausstattung der Mehrzweckhalle mit einer elektronischen Schließanlage wird zugestimmt. Es ist eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2025 in die Haushaltssatzung 2024 aufzunehmen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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