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öffentlich


Verlängerung der Straßenbeleuchtung in der Chamer Straße



Sachvortrag:
 
Mehrfach wurde im vergangenen Jahr die Verkehrs- und Parksituation in der Kreisstraße Chamer Straße bzw. den angrenzenden Gewerbegebietsstraßen diskutiert, da ortseinwärts parkende Fahrzeuge eine Gefährdung darstellten. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Straubing-Bogen stellte dabei fest, dass die Ortstafel in der Chamer Straße nicht entsprechend der Straßenverkehrsordnung aufgestellt ist und weiter ortseinwärts versetzt werden müsste. Als Grund dafür wurden insbesondere die nur einseitige Bebauung ohne direkte Grundstückszufahrten und das Fehlen einer Straßenbeleuchtung genannt. Mit der Versetzung würde sich auch das Parkproblem lösen, die Fahrzeuge im dann außerörtlichen Bereich nicht abgestellt werden dürften.
 
Da sich der Gemeinderat aus Gründen der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger in diesem Bereich mehrheitlich gegen eine Versetzung der Ortstafel aussprach, wurde vom Landratsamt als Kompromisslösung und sofortige Sicherungsmaßnahme ein vorläufiges beidseitiges Halteverbot zwischen Einmündung Schulstraße und Ortstafel angeordnet und der Gemeinde eine zweijährige Frist (bis Mitte 2025) gesetzt, binnen dieser durch Installation einer Straßenbeleuchtung und ggf. Befestigung des Seitenstreifens rechtmäßige Verhältnisse hergestellt werden können. Andernfalls wird die Straßenverkehrsbehörde die Rückversetzung der Ortstafel durchführen.
 
Der Gemeinderat entschied schließlich in der Sitzung am 20.07.2023, TOP 08 A, im kommenden Jahr weiter Überlegungen bzgl. der Überplanung der Chamer Straße, insbesondere der Errichtung einer innerörtlichen Straßenbeleuchtung ab der Einmündung Schulstraße bis zum jetzigen Standort der Ortstafel anzustellen. Konkreteres wurde hierzu vom Gemeinderat noch nicht festgestellt. Ausgehend von den Kosten der zuletzt durchgeführten Baumaßnahmen dürften sich alleine die Ausgaben für die Errichtung der Straßenbeleuchtung auf mindestens 20.000 € summieren. Hinzu kämen weitere Kosten beispielsweise für die Befestigung des Seitenstreifens zur Errichtung von Längsparkplätzen.
 
Angesichts der angespannten Haushaltslage, der relativ kurzen Frist und der begrenzten personellen Kapazitäten in der Bauverwaltung ist zu beraten, ob diese Maßnahme bzw. Maßnahmen tatsächlich umgesetzt und entsprechende Mittel in den Haushalts- bzw. Finanzplan aufgenommen werden sollen.
 
Gemeinderat Obermeier befürwortet die Verlängerung der Straßenbeleuchtung in diesem Bereich aus Gründen der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fahrradfahrer und Fußgänger. Generell sollte die gesamte Chamer Straße überplant und Geh- und Radwege vorgesehen werden. Dies sei auch ein Beitrag zur Dorfverschönerung.
Aus dem Gemeinderat wird dagegen auch auf die bisherigen Diskussionsbeiträge zu dieser Thematik verwiesen, insbesondere auch darauf, dass eine Ortsschildversetzung ortseinwärts mit einem Geschwindigkeitseinfahrtstrichter von 70 km/h für die Verkehrssicherheit ebenfalls zielführend sein könnte und dabei wesentlich kostengünstiger.
Weiter wird festgestellt, dass die vom Landratsamt gesetzte Frist von zwei Jahren für die Umsetzung der Straßenbeleuchtung und entsprechender baulicher Maßnahmen mit entsprechender Begründung bzgl. der notwendigen Planungs- und Finanzierungsphase sicherlich noch verlängert werden könnte.
 

Beschlüsse:
 
1.     Die angedachten Maßnahmen zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung und gegebenenfalls weiterer baulicher Verbesserungen der Kreisstraße "Chamer Straße" im Bereich des Gewerbegebiets, z.B. mit Parkplätzen, werden bis auf Weiteres nicht weiter verfolgt. Im Haushaltsplan 2024 bzw. dem Finanzplan 2025 bis 2027 werden keine Mittel hierfür vorgesehen.
 
2.     Die Maßnahmen zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung und gegebenenfalls weiteren Verbesserung der Kreisstraße "Chamer Straße" im Bereich des Gewerbegebiets, z.B. mit Parkplätzen, werden weiter verfolgt. Im Haushaltsjahr 2024 sind Planungskosten zu veranschlagen und eine Verpflichtungsermächtigung für die Bauausführung im Haushaltsjahr 2025 vorzusehen.
 

Abstimmungsergebnisse:
 
1.     Beschluss:
 
Ja-Stimmen:
4
Nein-Stimmen:
12
Persönlich beteiligt:
0
 
 
2.     Beschluss:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
4
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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