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öffentlich


Ausbildung als Straßenwärter/in im gemeindlichen Bauhof



Sachvortrag:
 
Entsprechend der Diskussion im Rahmen der Haushaltsvorberatung in der Sitzung vom 16.11.2024, TOP 07, im Stellenplan 2024 eine Ausbildungsstelle für den Bauhof (Straßenwärter/in) vorzusehen, wurde inzwischen eine entsprechende Stellenausschreibung für den Ausbildungsbeginn 01.09.2024 veröffentlicht.
 
Leider hat sich nur ein Interessent auf die Ausschreibung gemeldet, der vorab um ein Praktikum bat, um überhaupt einen Einblick in das Berufsfeld zu bekommen. Das Praktikum wird in der ersten Märzwoche durchgeführt, der Bewerber gab jedoch bereits an, auch ein anderes vielversprechendes Stellenangebot zu haben.
 
Grundsätzlich wird von Seiten des Bauhofs und der Verwaltung die Ausbildung von Nachwuchskräften befürwortet. Dennoch binden Auszubildende nicht unerheblich zeitliche Ressourcen bei ihren Ausbildern und kosten den Ausbildungsbetrieb Geld (Ausbildungsgehalt, Gebühren für überbetriebliche Ausbildung, Ausbildungsmaterial, Arbeitsplatz einrichten, etc.). Die Ausbildung wäre über Bedarf erfolgt.
 
Sofern sich der genannte Bewerber gegen eine Ausbildung im Bauhof entscheidet oder sich beim Praktikum als ungeeignet herausstellt, wird angesichts der ernüchternden Resonanz auf die Stellenausschreibung deshalb vorgeschlagen, auf eine erneute Ausschreibung und die Ausweisung einer Auszubildenden-Stelle für den Bauhof zu verzichten.
 

Beschluss:
 
Sofern der Bewerber auf die Ausbildungsstelle als Straßenwärter seine Bewerbung zurückzieht oder sich im Praktikum als ungeeignet erweist, wird auf eine Ausbildungsstelle im Bauhof zum Ausbildungsbeginn September 2024 verzichtet.
Die Stelle soll im Herbst 2024 für den Ausbildungsbeginn September 2025 erneut ausgeschrieben werden.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Tel.: 09421 9933-0
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