Ausweisung einer Minijob-Stelle zur Reaktion bei Arbeitsspitzen, Personalausfällen oder für Projektarbeiten
Sachvortrag:
Der Stellenplan ist verbindliche Grundlage für die Besetzung von Stellen in der Gemeinde. Ist im Stellenplan keine Stelle vorhanden, darf nicht eingestellt werden bzw. wäre der Stellenplan durch eine Nachtragshaushaltssatzung zu ändern.
Da es unterjährig immer wieder zu kurzfristigen Veränderungen kommt, wird vorgeschlagen, im Stellenplan eine Mini-Job-Stelle (EG 5) auszuweisen, um im Bedarfsfall flexibel reagieren zu können. Ausgehend von den derzeitigen Tariflöhnen und der Einkommensgrenze könnte ein Minijobber damit ca. bis zu 5 Stunden wöchentlich (= 1 Vormittag) beschäftigt werden. Damit könnten zumindest teilweise Arbeitsspitzen (z.B. in Einarbeitungsphasen) abgefangen, Projektarbeiten (z.B. Digitalisierung der Akten) schneller umgesetzt oder Personalausfälle (z.B. mittel-/längerfristige Krankheiten) überbrückt werden.
Es wird von Seiten des Gemeinderats angemerkt, dass solche Arbeiten unterstützend teilweise sicher auch der Auszubildende erledigen könnte.
Beschluss:
Der Ausweisung einer Minijob-Stelle wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Gemeinderat Gayring war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.