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Gewährung einer Reisekostenpauschale für den 1. Bürgermeister



Sachvortrag:
 
1. Bürgermeister Panten als sogenannter unmittelbar Vorteilsnehmender und seine Ehefrau, Gemeinderätin Panten, als Angehörige nach Art. 20 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sind an der Entscheidung persönlich beteiligt. Sie werden deshalb gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) von Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen.
0
Persönlich beteiligt:
2
 
1. Bürgermeister Panten und Gemeinderätin Panten haben nicht mit abgestimmt.
 
2. Bürgermeister Listl übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz im Gemeinderat.
 
Dem 1. Bürgermeister als Beamter auf Zeit der Gemeinde Parkstetten steht nach den Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz - BayRKG) eine Vergütung zu. In diesen Vorschriften wird die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und Dienstgänge (Reisekostenvergütung) der Beamten der Gemeinden geregelt. Zudem auch, unter anderem, die Auslagen für Aus- und Fortbildungsreisen.
Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 13.10.2022, TOP 11, wird dem 1. Bürgermeister für regelmäßige und gleichartige Dienstreisen oder Dienstgänge im Gebiet des Landkreises Straubing-Bogen und der kreisfreien Stadt Straubing eine Pauschalvergütung nach Art. 19 BayRKG gewährt. Die Pauschalvergütung ist nach dem Durchschnitt der in einem bestimmten Zeitraum sonst anfallenden Einzelvergütungen zu bemessen und beträgt derzeit monatlich 80,00 €. Bereits mit Beschluss des Gemeinderats vom 19.11.2020, Beschluss-Nr. 328, wurde die  Reisekostenpauschale für den 1. Bürgermeister in Höhe von damals noch 100,00 € gewährt, wie sie bereits in gleicher Höhe seinem Vorgänger im Amt gezahlt wurde.
 
Die Richtigkeit der Höhe der Pauschale ist regelmäßig anhand von Erfahrungswerten, üblicherweise auf Grund von Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum, zu überprüfen. Beispielsweise sollte auch bei einer längerfristigen Verhinderung des 1. Bürgermeisters eine Kürzung der Reisekostenpauschale geprüft werden.
 
1. Bürgermeister Panten führt unabhängig von der gewährten Reisekostenpauschale dennoch aus Gründen der Transparenz seit Beginn seiner Amtsgeschäfte am 01.05.2020 ergänzend ein Fahrtenbuch, in welches er in der Regel alle Fahrten mit seinen beiden PKW SR-MP 11 und SR-KP 888 einträgt. Seine Fahrten mit dem Fahrrad im Gemeindegebiet hat er bislang nicht erfasst. Bei einer anhand dessen durchgeführten Berechnung der Einzelvergütungen im Jahr 2023 hätten sich monatlich durchschnittliche Fahrtkosten in Höhe von 52,05 € ergeben.
 
Aufgrund der Tatsache, dass Bürgermeister Panten ohnehin ein vollständiges Fahrtenbuch führt, das regelmäßig nachzuprüfen ist, und der Abrechnungsaufwand durch Umstellung auf ein digitales Fahrtenbuch (Excel) deutlich reduziert werden konnte, wird vorgeschlagen, zukünftig von der Gewährung der Reisekostenpauschale abzusehen und die Reisekosten - wie bei allen anderen Bediensteten - halbjährlich spitz abzurechnen.
 

Beschluss:
 
1. Bürgermeister Panten wird ab dem 01.02.2024 keine Reisekostenpauschale gemäß Art. 19 des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) für dienstliche Fahrten im Gemeindegebiet und innerhalb des Landkreises Straubing-Bogen mehr gewährt.
Die Fahrten sind zukünftig in einem Fahrtenbuch zu dokumentieren und werden entsprechend dem BayRKG spitz abgerechnet.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2
 

 



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Tel.: 09421 9933-0
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