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öffentlich


Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen



Sachvortrag:
 
Gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) werden nachfolgende Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, bekanntgegeben, da die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
 
Der 1. Bürgermeister verliest den Wortlaut der gefassten Beschlüsse.
 

 
 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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