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öffentlich


Bauantrag zum Neubau einer Kindertageseinrichtung "Weiherwichtel"



Sachvortrag:
 
Es handelt sich um das Vorhaben der Gemeinde Parkstetten. Geplant ist die Errichtung einer Kindertageseinrichtung ("Weiherwichtel") mit drei Kindergartengruppen und drei Krippengruppen.
Ein Eingabeplan mit Grundriss, Schnitt, Ansichten und Lageplan wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung übersandt. Weitere Bauantragsunterlagen liegen noch nicht vor.
 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung (Bebauungs- und Grünordnungsplan "Pfarrpfründe I"). Im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Grundstück Flur-Nr. 653/1, Gemarkung Parkstetten, als Allgemeines Wohngebiet (WA) gekennzeichnet und liegt nicht im derzeit festgesetzten Überschwemmungsbereich.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem (nur Schmutzwasser), Regenwasser wird versickert. Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße "Bajuwarenstraße" und weiter über die neu errichtete Ortsstraße "Am Garbuckel".
 
Die Stellungnahme des Wasserzweckverbands Straubing-Land liegt noch nicht vor. Beim Landratsamt Straubing- Bogen wurde bislang noch kein Bauantrag eingereicht.
 
Am Tag der Gemeinderatssitzung erhielt die Gemeinde Parkstetten noch eine E-Mail des Planungs- und Architekturbüros Weber, Kollnburg/Ruhmannsfelden, wonach für die Errichtung der Kindertageseinrichtung für folgende Punkte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Pfarrpfründe I" erforderlich sind:
 
Dachneigung:   versetztes Pultdach 6-16°
            Satteldach 15-30°
 
è  Geplantes versetztes Pultdach weist eine Neigung von 17,5° und 10° auf
è  Geplantes Satteldach weist eine Neigung von 36° auf
 
 
·         Punkt 7. Auffüllungen und Abgrabungen
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis zu einer Höhe von 0,5 m zulässig. Sie müssen einen Böschungswinkle von mind. 3:1 (Länge zu Höhe) einhalten. In einem Abstand unter 1,50 m zur Grundstücksgrenze sind Auffüllungen und Abgrabungen nicht zulässig.
 
è  Aufschüttungen über 0,5 m sind aufgrund der höher gelegenen Erschließungsstraße notwendig.
 
 
Von Seiten der Verwaltung wird angemerkt, dass voraussichtlich ebenso eine Befreiung für die Dachform notwendig wird. Der Bebauungsplan wurde auf die ursprüngliche Planung abgestellt.
 
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen ist in Abstimmung mit dem Landratsamt Straubing-Bogen zu klären, ob weitere Ausnahmen und Befreiungen (z.B. Baugrenzen, Grundflächenzahl) von den Festsetzungen des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Pfarrpfründe I" und von der gemeindlichen Stellplatzsatzung notwendig sind. Ggf. sind dann eine erneute Beratung und Beschlussfassung über weitere Befreiungen und Ausnahmen nötig.

Beschluss:
 
a)    Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Errichtung einer Kindertageseinrichtung (Weiherwichtel) auf dem Grundstück Fl.Nr. 653/1 Gemarkung Parkstetten wird erteilt.
 
 
Befreiungen vom Bebauungs- und Grünordnungsplan "Pfarrpfründe I" werden erteilt für:
 
 
Dachneigung lt. Bebauungs- und Grünordnungsplan:
Versetztes Pultdach 6° - 16°
Satteldach 15° - 30°
Ø  Geplantes versetztes Pultdach weist eine Neigung von 17,5° und 10° auf
Ø  Geplantes Satteldach weist eine Neigung von 36° auf
 
Die erforderliche Befreiung für ein versetztes Pultdach mit einer Neigung von 17,5 und 10° und für ein Satteldach mit 36° wird erteilt.
 
 
c)     Punkt 7: Auffüllungen und Abgrabungen
 
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis zu einer Höhe von 0,5 m zulässig. Sie müssen einen Böschungswinkel von mind. 3:1 (Länge zu Höhe) einhalten. In einem Abstand unter 1,50 m zur Grundstücksgrenze sind Auffüllungen und Abgrabungen nicht zulässig.
 
Ø  Aufschüttungen über 0,5 m sind aufgrund der höher gelegenen Erschließungsstraße notwendig.
 
Die erforderliche Befreiung für eine Aufschüttung über 0,5 m wird erteilt.
 
 
d)    Punkt 3: Baugestaltung
 
Dachform: Versetztes Pultdach 6° - 16°
 
Die erforderliche Befreiung für ein versetztes Pultdach mit einer Neigung von 17,5 und 10° wird erteilt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
 
a)
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
 
 
b)
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
 
 
c)
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
 
 
d)
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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