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öffentlich


Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und 6 Stellplätzen (Bayerwaldstraße)



Sachvortrag:
 
Es handelt sich um das Vorhaben eines Bauherrn aus Sontheim. Geplant ist ein Wohnhausneubau mit 2 Wohneinheiten und 6 Stellplätzen Haus 3. Ein Eingabeplan mit Grundriss, Schnitt, Ansichten und Lageplan wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung übersandt.
Der Bauherr plante ursprünglich, die auf dem Grundstück Fl.Nr. 1140/11 vorhandenen Gebäude vollständig zu beseitigen und stattdessen zwei Doppelhaushälften mit Stellplätzen (Haus 1 und Haus 2) sowie ein Wohnhaus mit 2 Stellplätzen (Haus 3) zu errichten. Darüber hat der Gemeinderat Parkstetten in seiner Sitzung am 02.06.2022, TOP 05B beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die beiden Doppelhaushälften (Haus 1 und 2) wurden vom Landratsamt mit Bescheid vom 25.08.2022 genehmigt. Zum Haus 3 forderte das Landratsamt Straubing-Bogen noch Unterlagen vom Bauherrn an, der der Aufforderung jedoch nicht nachkam. Der Bauantrag wurde daher vom Landratsamt als zurückgenommen behandelt und das Verfahren für Haus 3 mit Bescheid vom 20.10.2022 eingestellt.
 
Der Bauherr reichte daraufhin für den Neubau eines Wohnhauses mit zwei Stellplätzen (Haus 3) einen neuen Bauantrag ein, mit dem sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.02.2023, TOP 03 C befasste und das gemeindliche Einvernehmen erteilte. Die Baugenehmigung wurde vom das Landratsamt Straubing-Bogen mit Bescheid vom 08.05.2023 erlassen.
 
Nun wurde erneut ein Bauantrag für den "Neubau Wohnhaus mit 2 WE und 6 Stellplätzen Haus 3" vorgelegt. Laut dem beigefügten Lageplan bleibt die bereits auf dem Grundstück Fl.Nr. 1140/11, Gemarkung Parkstetten vorhandene Bebauung entgegen den bisherigen Planungen teilweise bestehen. Laut Lageplan ist bei den bereits genehmigen zwei Doppelhaushälften (Haus 1 und 2) ebenfalls eine Planänderung vorgesehen.
Beim neugeplanten Haus 3 bleiben die Außenmaße wie bisher. Allerdings sind statt bisher 1 Wohneinheit jetzt zwei Wohneinheiten vorgesehen, die zu einer Änderung der Raumaufteilung führen. Die Terrasse wird vergrößert und ein Balkon eingeplant.
Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben auch zu diesem Bauvorhaben ihre Zustimmung nicht erteilt.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich einer Satzung. Im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Grundstück Fl.Nr. 1140/11, Gemarkung Parkstetten, als Allgemeines Wohngebiet (WA) gekennzeichnet und liegt nicht im derzeit festgesetzten Überschwemmungsbereich.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt über den Mischwasserkanal, die Zufahrt ist über die Ortsstraße "Bayerwaldstraße" geplant. Gemäß der Stellungnahme des Wasserzweckverbands Straubing Land vom 04.03.2024 bestehen keine Einwände gegen das geplante Vorhaben.
 
Laut § 3 Abs. 2 Satz 1 Stellplatzsatzung der Gemeinde Parkstetten sind bei Mehrfamilienhäusern mindestens zwei Stellplätze je Wohneinheit festgelegt. In den Planunterlagen sind insgesamt sechs Stellplätze dargestellt, wobei jeweils zwei Stellplätze direkt hintereinander angeordnet sind. (gefangener Stellplatz). Gemäß § 4 StPlS besteht diese Möglichkeit bei offenen und unüberdachten Stellplätzen, falls diese konkret einer Wohneinheit zugeordnet werden und die Benutzbarkeit nicht durch das Parkverhalten eines anderen Parkplatzbenutzers eingeschränkt wird.
 
Auf Rückfrage wird mitgeteilt, dass für das Bauvorhaben lt. Stellplatzsatzung vier Stellplätze notwendig sind.
 

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Wohnhauses mit 2 WE und 6 Stellplätzen Haus 3 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1140/11, Gemarkung Parkstetten, wird erteilt.
Auf die gültige gemeindliche Stellplatzsatzung (StPIS) wird hingewiesen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
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