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öffentlich


Einbeziehungssatzung "Reibersdorf-Ost"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigungs- und Auslegungsbeschluss



Sachvortrag:
 
I. Nachfolgende Träger öffentlicher Belange / behörden haben KEINE Bedenken und/oder Hinweise ZUR VORGELEGTEN PLANUNG

Träger öffentlicher Belange/Behörden
Inhalt
Abwägung



Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
Äußere Passauer Str. 75
94315 Straubing

Stellungnahme vom 18.09.2023
keine Einwände
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Wittelsbacherhöhe 3
94315 Straubing

Stellungnahme vom 22.09.2023
keine Einwände
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis
Gemeinde Steinach
Am Sportzentrum 1
94377 Steinach

Stellungnahme vom
25.09.2023
keine Einwände
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis
Gemeinde Kirchroth
Regensburger Str. 22
94356 Kirchroth

Stellungnahme vom 27.09.2023
keine Einwände
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis
Regionaler Planungsverband Donau-Wald
Leutnerstr. 15
94315 Straubing

Stellungnahme vom 27.09.2023
keine Einwände
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis, dass fünf Träger öffentlicher Belange keine Bedenken und/oder Hinweise zur vorgelegten Planung haben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
13
Nein:
0
p.b.:
0

Gemeinderat Seubert war bei der Abstimmung nicht anwesend.




II. Nachfolgende Träger öffentlicher Belange / BEHÖRDEN haben Bedenken und/oder Hinweise vorgebracht

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing
Graflinger Str. 8
94469 Deggendorf

Stellungnahme vom 05.09.2023
"Öffentliche Belange, die das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu vertreten hat, werden durch die vorgelegte Planung in § 5 Hinweise unter a) 'Landwirtschaftliche Nutzung/ Grenzabstände' ausreichend berücksichtigt.

Durch die vorliegende Satzung darf die Erschließung und Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt werden.

Es muss auch sichergestellt sein, dass die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe in ihrem Bestand und in ihrer weiteren betrieblichen Entwicklung durch die Ausweisung von Bauflächen nicht behindert werden."
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.

Beschluss:
Die im Planungsentwurf vorhandenen Hinweise sind ausreichend.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
13
Nein:
0
p.b.:
0

Gemeinderat Seubert war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Elektrizitätswerk Rupert Heider
Regensburger Str. 21
93086 Wörth a. d. Donau

Stellungnahme vom 08.09.2023
keine grundsätzlichen Bedenken

"Für die Bebauung (insbesondere für die Parzelle 2) ist es sowohl bei der Bauausführung als auch für die Gebäude selbst erforderlich die Schutzabstände nach DIN EN 50341 einzuhalten. Bei unterschreiten der Vorgaben besteht Lebensgefahr."

Erläuterung:
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
Beschluss:
Die Hinweise über die Einhaltung der erforderlichen Schutzabstände (nach DIN EN 50341) zu den Leiterseilen der bestehenden 20 kV-Freileitung werden in § 5 d) der Satzung ergänzt.
Die Planentwürfe sind mit dem E-Werk Heider abzustimmen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
13
Nein:
0
p.b.:
0

Gemeinderat Seubert war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Wasserzweckverband Straubing-Land
Leutnerstr. 26
94315 Straubing

Stellungnahme vom 12.09.2023
"am Geltungsbereich [.] führt im öffentlichen Straßenbereich der Donaustraße eine Versorgungsleitung PVC DN 100 vorbei. An diese Leitung könnte die im Planungsgebiet bezeichnete Parzelle 1 angeschlossen werden.
Zur Parzelle 2 führt keine Versorgungsleitung des Zweckverbandes, sodass diese aktuelle nicht erschlossen ist."
[.] Zur Anschlussnahme der beiden Bauparzellen 1 und 2 ist daher geplant, ab der bestehenden Versorgungsleitung in der Donaustraße eine gemeinsame Zuleitung bis auf Höhe der Parzelle 2 im öffentlichen Bereich der Straße "Am Klärwerk" zu verlegen."

 
Erläuterung:
Die Ausführungen des Zweckverbands zu den Anschlussmöglichkeiten der Wasserversorgung und den vorhandenen Haupterschließungsleitungen werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss:
Die Angaben zur Erschließung der Parzellen 1 und 2 werden in Punkt 2. Der Begründung ergänzt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
13
Nein:
0
p.b.:
0

Gemeinderat Seubert war bei der Abstimmung nicht anwesend.


"Gemäß Vorgaben in der EBS ist eine Gesamtlöschwassermenge von 800 l/min. für eine Dauer von mehr als zwei Stunden bei einem Fließdruck von größer 1,5 bar bereitzustellen. [.] Zum Zeitpunkt der [Druck- und Durchflussmessung am vorhandenen Oberflurhydrant] wurden bei einem Druck von 1,5 bar ein Wert von 866 l/min. gemessen."

Verweis auf die "Allgemeinen Hinweise zu Planfeststellungsverfahren" - 1. Löschwasserversorgung (zu § 4 der Verbandssatzung des Zweckverbands)
Erläuterung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Löschwassermenge ausreichend ist.

Beschluss:
Die Ergebnisse der Löschwasserprüfung und die allgemeinen Hinweise zur Löschwasserversorgung werden in den Hinweisen zum Brandschutz in § 5 e) der Satzung ergänzt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
13
Nein:
0
p.b.:
0

Gemeinderat Seubert war bei der Abstimmung nicht anwesend.
 

Verweis auf die "Allgemeinen Hinweise zu Planfeststellungsverfahren" - 1. Eigenversorgungsanlagen (Hausbrunnen/Regenwassernutzungsanlagen)
Erläuterung:
Die allgemeinen Hinweise zu Eigenversorgungsanlagen sind in § 5 g) der Satzung enthalten.


Deutsche Telekom Technik GmbH
T NL Süd PTI 12
Bajuwarenstraße 4
93053 Regensburg

Stellungnahme vom 19.09.2023
keine grundsätzlichen Einwände

"Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger, ist es dringend erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig, mindestens jedoch 3 Monate vor Baubeginn, mit dem zuständigen Ressort in Verbindung setzen"
Erläuterung:
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.

Beschluss:
Der Hinweis auf das Erfordernis einer rechtzeitigen Abstimmung der Bauweise mit der Telekom wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
12
Nein:
0
p.b.:
0

Die Gemeinderäte Seubert und Wacker waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
 
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Postfach 2061
94460 Deggendorf

Stellungnahme vom 25.09.2023
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung scheinen gesichert.
Der Vorhabensbereich liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Eigene Planungen sind nicht betroffen.

Die Ausführungen zu 1. Wasserversorgung/Wasserschutzgebiete/Grundwasser, zu 2. Abwasserentsorgung und 7. Eigene Planungen werden zur Kenntnis genommen.
 


Niederschlagswasser
"Zur Vermeidung von Abflussverschärfungen und zur Stärkung des Grundwasserhaushaltes ist der zunehmenden Bodenversiegelung entgegenzuwirken und die Versickerungsfähigkeit von Flächen zu erhalten. Es sollte deshalb das anfallende Niederschlagswasser, insbesondere von Dach und unverschmutzten Hofflächen nicht gesammelt werden, sondern über Grünflächen oder Mulden breitflächig versickert werden.

Auf Grund der Lage in einem vor Hochwasser geschützten Polder gelten besondere Anforderungen auch für die Niederschlagsentwässerung."

Erläuterung
Die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den privaten Grundstücksflächen ist in § 4 k) der Satzung festgesetzt.

Beschluss:
Ergänzt wird der Passus, dass aufgrund der Lage in einem vor Hochwasser geschützten Polder besondere Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung gelten.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
13
Nein:
0
p.b.:
0
 
Gemeinderat Wacker war bei der Abstimmung nicht anwesend.


Versickerung

"Gemäß § 55 Abs. 2 WHG soll Niederschlagswasser ortsnah versickert werden [.]
Die Aufnahmefähigkeit des Untergrundes ist mittels Sickertest nach Arbeitsblatt DWA-A 138, Anhang B, exemplarisch an repräsentativen Stellen im Geltungsbereich nachzuweisen.
Grundsätzlich ist für eine gezielte Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die Kreisverwaltungsbehörde erforderlich. [.]"


Beschluss:
Die Ausführungen zur Versickerung und den ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen werden in den textlichen Hinweisen § 5 f) ergänzt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
13
Nein:
0
p.b.:
0
 
Gemeinderat Wacker war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Hinweis:
"Aus den Antragsunterlagen ist nicht ersichtlich in welchem Umfang Dächer mit Zink-, Blei- oder Kupferdeckung zum Einsatz kommen. Wird die Gesamtfläche von 50 m² überschritten, sind ggf. zusätzliche Reinigungsmaßnahmen erforderlich. [.]
Bei schwierigen hydrologischen Verhältnissen sollten alle Möglichkeiten zur Reduzierung und Rückhaltung des Regenwasseranfalles (z.B. durch Gründächer) genutzt werden.
Ebenso ist für die Gartenbewässerung und Nutzung als Brauchwasser eine Speicherung von Regenwasser mittels Zisternen vorzuschlagen."


Erläuterung:
Die Hinweise zu Dachdeckungen mit Zink-, Blei- oder Kupferdeckung sind in den textlichen Hinweisen § 5 f) der Satzung enthalten, ebenso die Empfehlung zum Einbau von Regenwasserzisternen.

Beschluss:
Der Hinweis zur Verwendung von Gründächern wird ergänzt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
14
Nein:
0
p.b.:
0
  

Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete/Gewässer

"Der Planungsbereich liegt vollständig im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Donau"

Erläuterung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Plangebiet vollständig im Überschwemmungsgebiet der Donau liegt. Gemäß § 3 der Verordnung vom 15.06.2015 gelten für die Ausweisung von neuen Baugebieten und die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen § 78 Abs. 1 bis 3 WHG. Gemäß § 78 Abs. 1 WHG ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Die möglichen Ausnahmen gemäß § 78 Abs. 2 WHG sind nicht einschlägig, da insbesondere im Gemeindegebiet grundsätzlich alternative Standorte möglich sind und damit § 78 Abs. 2 Nr. 1 WHG (keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung) nicht gegeben ist. Nur bei Vorliegen aller Ausnahmetatbestände nach § 78 Nrn. 1 bis 9 WHG wäre eine Ausnahme möglich.

Zurzeit befindet sich der Hochwasserschutz im Polder Parkstetten/Reibersdorf im Bau. Nach Auskunft der mit der Umsetzung beauftragten wasserbaulichen Infrastrukturgesellschaft (WIGES) ist mit einer Fertigstellung frühestens im Frühjahr 2028 zu rechnen. Mit der Maßnahme zur Verlängerung der nördlichen Vorlandbrücke der B20, die ebenfalls Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist, wird voraussichtlich erst nach dem Jahr 2028 gerechnet. Erst mit Wirksamwerden des Hochwasserschutzes im Polder Parkstetten/Reibersdorf ist mit einer Aufhebung des festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Donau im Bereich Reibersdorf zu rechnen. Da seitens der sonstigen beteiligten Behörden keine Einwendungen gegen die Satzung vorliegen, ist als entgegenstehender Belang ausschließlich der Hochwasserschutz zu berücksichtigen. Da dieser Belang wegen der gesetzlichen Vorgaben einer Abwägung nicht zugänglich ist, wird das Bauleitplanverfahren so lange ruhend gestellt, bis der Hochwasserschutz Parkstetten/Reibersdorf abgeschlossen ist. Erst danach kann die Satzung durch die Gemeinde Parkstetten in Kraft gesetzt werden.

Beschluss:
Den Erläuterungen wird zugestimmt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
14
Nein:
0
p.b.:
0
 

 

Altlasten und Bodenschutz
"Hinsichtlich etwaig vorhandener Altlasten [.] wird ein Abgleich mit dem aktuellen Altlastenkataster des Landkreises empfohlen.
Es wird empfohlen, bei evtl. erforderlichen Aushubarbeiten das anstehende Erdreich generell von einer fachkundigen Person organoleptisch beurteilen zu lassen.
[.]
Zur Durchführung der [.] Umweltprüfung müssen im Plangebiet vorkommende Bodentypen benannt und deren natürliche Bodenfunktionen [.] bewertet werden.
[.]
Nach § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Dazu wird empfohlen Flächen, die als Grünfläche oder zur gärtnerischen Nutzung vorgesehen sind, nicht zu befahren. [.]"


Erläuterung:
Die Ausführungen zu den Belangen des Bodenschutzes werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zur organoleptischen Untersuchung bei Aushubarbeiten ist in § 5 f) der Satzung enthalten. In § 5 h) der Satzung sind die Hinweise zum Bodenschutz enthalten.


Divers
"Bei Geländeanschnitten muss mit Hang- und Schichtwasseraustritten sowie mit wild abfließendem Oberflächenwasser aufgrund des darüber liegenden oberirdischen Einzugsgebietes gerechnet werden."

Erläuterung:
Die Hinweise zu Geländeanschnitten und wild abfließendem Oberflächenwasser sind in § 5 f) der Satzung enthalten.

Landratsamt Straubing-Bogen
Sachgebiete
Leutnerstr. 15
94315 Straubing

Stellungnahme vom 29.09.2023
Wasserwirtschaft/Wasserrecht
1.     Lage im Überschwemmungsgebiet; Berücksichtigung von § 78 WHG
Erläuterung:
Siehe Erläuterung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf bezüglich des Hochwasserschutzes/Überschwemmungsgebiets.



2.     Erforderlichkeit wasserrechtlicher Erlaubnisse oder Bewilligungen für die Einleitung von Niederschlagswasser

Erläuterung:
Die Hinweise auf die technischen Regeln zur Niederschlagswasserbeseitigung sind in § 4 k) der Satzung enthalten. Eine Ableitung in ein Regenrückhaltebecken ist nicht vorgesehen.

Beschluss:
Der Hinweis auf die wasserrechtliche Gestattung bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) oder in Oberflächengewässer (TRENOG) wird ergänzt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
14
Nein:
0
p.b.:
0
 


3.     Lage außerhalb von Wasserschutzgebieten
Erläuterung:
Von der Lage des Plangebiets außerhalb von Wasserschutzgebieten wird Kenntnis genommen.



4.     Keine nachteilige Veränderung des natürlichen Ablaufs wild abfließenden Wassers

Erläuterung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Auf die Behandlung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts wird verwiesen.



5.     Erforderlichkeit wasserrechtlicher Gestattung für Bauwasserhaltung

Erläuterung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Beschluss:
Die Hinweise werden in § 5 f) der Satzung ergänzt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
14
Nein:
0
p.b.:
0
 


6.     Erforderlichkeit wasserrechtlicher Gestattung für Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe

Erläuterung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Beschluss:
Die Hinweise werden in § 5 f) der Satzung ergänzt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
14
Nein:
0
p.b.:
0
 


7.     Verweis auf Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts

Erläuterung:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts wird separat behandelt und abgewogen.



Immissionsschutz
Lärmimmissionen, die die Orientierungswerte überschreiten, sind nicht zu erwarten. Durch die ca. 250 m östlich gelegene Kläranlage ergibt sich ein mittleres Belästigungspotenzial. Aufgrund der Windrichtungsverteilung ist jedoch nicht mit erheblichen Belästigungen im Sinn der TA Luft zu rechnen

Erläuterung:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.



Bodenschutz
"In der Satzung wird bei § 5 Hinweise - h) Bodenschutz der § 12 BBodSchV zitiert. Dieser ist nicht mehr aktuell, da es eine Gesetzesänderung (seit 01.08.2023) gab. Im selben Abschnitt wird die DIN 18195 Kapitel 7.4 (Abdichtung von Bauwerken) erwähnt, diese müsste 18915 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten) hießen, das Kapitel 7.4 existiert nicht."

Erläuterung:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss:
Die Hinweise in § 5 werden korrigiert.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
14
Nein:
0
p.b.:
0
 


Weitere Belange
Einverständnis der anderen Sachgebiete (Denkmalpflege, Naturschutz, Städtebau, Siedlungshygiene, Straßenbau, Verkehr).

"Auf Art. 8 Abs. 1 und 2 Bayer. Denkmalschutzgesetz wird hingewiesen."

Erläuterung:
Die Zustimmung der weiteren Sachgebiete wird zur Kenntnis genommen.
 


Zur Ausfertigung von Unterlagen

Hinweise zur rechtssicheren Ausfertigung von Satzungsunterlagen.


Erläuterung/Beschluss:
Die Hinweise zur Ausfertigung der Unterlagen werden berücksichtigt. Planzeichnung und Festsetzungen sowie Ausfertigungsvermerke werden im weiteren Verfahren in den Planteil aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja:
14
Nein:
0
p.b.:
0
 




III. Nachfolgende BÜRGERINNEN und Bürger haben ANREGUNGEN VORGEBRACHT

Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
 

Beschluss:
 
Die beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen sind in den Vorentwurf der Einbeziehungssatzung einzuarbeiten. Der so geänderte Entwurf der Einbeziehungssatzung "Reibersdorf-Ost" erhält das Fassungsdatum 14.03.2024.
 
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung "Reibersdorf-Ost" i. d. F. vom 14.03.2024 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Reibersdorf-Ost" i. d. F. vom 14.03.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig durchzuführen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 

 



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