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öffentlich


Genehmigung des Stellenplans 2024



Sachvortrag:
 
Der Entwurf des Stellenplans 2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab übermittelt.
 
Die Zahl der Beamtenstellen in der Gemeindeverwaltung bleibt im Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr unverändert.
 
Die Zahl der Auszubildendenstellen erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 1 zusätzliche Berufspraktikantenstelle in der Kita St. Raphael. Hintergrund ist die eigene Ausbildung und Bindung von pädagogischen Fachkräften, die auf dem freien Arbeitsmarkt nur mehr sehr schwer gewonnen werden können. Die angedachte Ausbildungsstelle im Bauhof als Straßenwärter/in wurde mangels Bewerberinteresses nicht in den Stellenplan mit aufgenommen, aber für das folgende Haushaltsjahr nochmals vorgemerkt.
 
Bei den Beschäftigten, soweit nicht im Sozial- oder Erziehungsdienst, also insbesondere der Gemeindeverwaltung, dem Bauhof sowie dem Personal zum Gebäudeunterhalt, ist eine Stellenreduzierung um 0,96 Stellen gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen. Grundsätzlich bleibt die Personalausstattung hier auf dem Niveau der Vorjahre. Im Haushaltsjahr 2023 zeigte die Zahl der Stellen einen Ausschlag nach oben, der sich insbesondere aufgrund umfangreicher Personalveränderungen wegen Renteneintritt und längerfristiger Krankheit ergab und sich nun, im Haushaltsjahr 2024 wieder einpendelt. Bis auf geringfügige Änderungen der Arbeitszeit beim Personal für den Gebäudeunterhalt bzw. eine flexibel einsetzbare Minijob-Stelle zur Überbrückung von Arbeitsspitzen sind keine weiteren Stellen oder ähnlichem vorgesehen. Insbesondere die zunächst angedachte Teilzeitstelle für die Bauhofverwaltung wurde nicht mit aufgenommen. Auf die entsprechenden Beschlüsse in der Sitzung vom 22.02.2024, TOP 11 mit Unterpunkten, wird verwiesen.
 
Bei den Stellen der Arbeitnehmer/innen im Sozial- und Erziehungsdienst ergibt sich eine geringfügige Stellenmehrung um 0,63 Stellen entsprechend der derzeitigen Buchungszeiten der Kinder. Ziel ist es, jede Kindergartengruppe mit einer pädagogischen Fachkraft, und einer pädagogischen Ergänzungskraft und einer Drittkraft (auch Ergänzungs- oder z. B. Assistenzkraft) auszustatten. Darüber hinaus sollte möglichst eine flexibel einsetzbare Springerkraft zur Krankheitsvertretung vorhanden sein. Wie die Zahl der tatsächlich zum Stichtag 30.06.2022 besetzten Stellen zeigt, können auch in Folge des durch den Fachkräftemangel häufiger gewordenen Personalwechsels und die Schwierigkeiten in der Nachbesetzung oftmals nicht alle Planstellen besetzt werden.

Beschluss:
 
Der Stellenplan 2024 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt. Er bildet einen Bestandteil der Haushaltssatzung.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 

 



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