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öffentlich


Änderung der Unternehmenssatzung des gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald wegen Erweiterung des Aufgabenbereichs



Sachvortrag:
 
Der Verwaltungsrat des gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald fasste in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Grundsatzbeschluss, den Aufgabenbereich des gKU um die Betriebsführung von Kläranlagen der Mitgliedskommunen erweitern zu wollen. Dazu solle § 2 der Unternehmenssatzung ("Gegenstand des Kommunalunternehmens") um folgenden Abs. 9 erweitert werden:
 
"Das Kommunalunternehmen kann die ordnungsgemäße Betriebsführung der kommunalen Abwasserentsorgungsanlagen ihrer Trägerkommunen gem. § 1 Abs. 2 dieser Satzung übernehmen. Zur wirksamen Aufgabenübertragung ist neben einer schriftlichen Vereinbarung sowohl der zustimmende Beschluss des Verwaltungsrats des gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald als auch der entsprechende Gemeinderatsbeschluss der Auftrag gebenden Kommune erforderlich."
 
Grundlage dieses Beschlusses waren vorliegende Anfragen seitens einiger Trägerkommunen sowie eine vorausgegangene Besprechung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit Schreiben vom 25.05.2023 teilte das Staatsministerium daraufhin mit, dass der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Betriebsführung für Kläranlagen aus ihrer Sicht die Möglichkeit für Kläranlagenbetreiber bietet, sich professionell für die Zukunft aufzustellen. Durch die Entstehung von größeren Einheiten kann qualifiziertes Fachpersonal leichter eingestellt und ausgelastet werden. Es entstehen Synergien bei Betrieb und Eigenüberwachung. Arbeitsrechtliche Vorgaben, Rufbereitschaft und Vertretungsregelungen können bei einer Bündelung der Aufgaben leichter umgesetzt werden. Durch den Verbleib der Betriebsführung in kommunaler Hand bleibt das Know-How im eigenen Personalkörper, sodass Abhängigkeiten von privaten Dienstleistern vermieden werden können.
 
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz sieht gerade für kleinere Kommunen in der interkommunalen Zusammenarbeit den Königsweg, die Herausforderungen der Zukunft effektiv und wirtschaftlich zu bestreiten. Nachdem das gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald bereits im Bereich der Überwachung und Sanierung der Kanalnetze ihrer Mitgliedsgemeinden tätig ist, ist der Schritt zur Übernahme von Kläranlagen aus Sicht des Staatsministeriums vollkommen richtig und nachvollziehbar. Dadurch entsteht eine Modellregion, die die Vorteile und Synergien, die durch interkommunale Zusammenarbeit entstehen, sichtbar und vorzeigbar werden lässt.
 
Der vorliegende Satzungsentwurf, der den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsladung übermittelt wurde, wurde u. a. in Abstimmung mit dem Steuerberater des Unternehmens und soweit erforderlich dem Bayerischen Gemeindetag erstellt. Der Kommunalaufsicht im Landratsamt Straubing-Bogen sowie auch im Landratsamt Deggendorf wurde der Satzungsentwurf übersandt und gemäß Art. 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Gemeindeordnung frühzeitig und ordnungsgemäß angezeigt. Das Landratsamt Straubing-Bogen hat dazu mitgeteilt, dass bezüglich der Aufgabenerweiterung sowie der damit verbundenen Satzungsänderung keine Einwände bestehen.
 
Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. a der geltenden Unternehmenssatzung des gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald müssen die zuständigen Organe sämtlicher der derzeit 17 Trägerkommunen dieser zustimmen, bevor der Verwaltungsrat die Satzungsänderung beschließen kann. Sollte eine Kommune die Satzungsänderung ablehnen, ist die Aufgabenübernahme demnach nicht möglich. Die Beschlussfassungen in den Trägerkommunen sollen allesamt möglichst im Monat März stattfinden, sodass der Verwaltungsrat am 8. April abschließend entscheiden kann. Nach momentaner Einschätzung könnte die Satzungsänderung damit bereits mit dem 1. Mai 2024 in Kraft treten.
 
Zur Klarstellung wird ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass auch nach erfolgtem Satzungsbeschluss die Übernahme der Betriebsführung der Kläranlagen der Mitgliedskommunen durch das gKU lediglich eine wählbare Option bleibt und nicht automatisch kraft Satzung erfolgt. Es geht bei der Satzungsänderung zunächst lediglich darum, dass das gKU diese Dienstleistung anbieten darf. Vor einer Übertragung der Betriebsführung bedarf es in jedem Fall noch einer weiteren individuellen Beschlussfassung des Verwaltungsrats sowie der auftraggebenden Kommune. Die Details wären in einer entsprechenden beiderseitigen schriftlichen Vereinbarung zu regeln.
 
Die optionale Aufgabenübertragung ist so beabsichtigt, da eine vollumfängliche gleichzeitige Übernahme aller Kläranlagen der 17 Trägerkommunen personell nicht händelbar wäre. Des Weiteren haben zum jetzigen Zeitpunkt nicht alle Kommunen sofortigen Bedarf an dieser Leistung, da anderweitige Dienstleistungsverträge bestehen oder gemeindeeigenes Personal vorhanden ist.
 
Die Inanspruchnahme etwaiger Fördermittel für diese Form der interkommunalen Zusammenarbeit sowie die entsprechenden Betriebskosten werden vom gKU derzeit geprüft. Bei der Kalkulation der Betriebskosten für die Übernahme des Kläranlagenbetriebs wird sichergestellt, dass alle Aufwendungen des gKU für diese Dienstleistung auch durch die auftraggebenden Kommunen gedeckt werden.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat Parkstetten stimmt gemäß § 7 Abs. 4 Buchstabe a der Unternehmenssatzung für das "gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald" - Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinden Bernried, Falkenfels, Haselbach, Kirchroth, Leiblfing, Mariaposching, Markt Metten, Markt Mitterfels, Niederwinkling, Offenberg, Parkstetten, Perarsdorf, Perkam, Rattiszell, Markt Schwarzach, Steinach und Wiesenfelden - der 1. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das "gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald" gemäß vorliegendem Satzungsentwurf zu.
Die Satzung bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 

 



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