zu TOP 08 zu TOP 10 TOP 09
öffentlich


Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs (Typ MZF 11/1) für die Feuerwehr Parkstetten



Sachvortrag:
 
In der Sitzung des Gemeinderats vom 19.11.2020, Beschluss-Nr. 320, wurden die Bedarfspläne der beiden Feuerwehren Parkstetten und Reibersdorf behandelt. Die Feuerwehr Parkstetten legte dazu unter anderem auch einen Sechsjahresplan zur Fahrzeugbeschaffung vor. Darin enthalten war u.a. die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs (MZF) bereits im Jahr 2023.
 
Mit Schreiben vom 03.09.2021 beantragte die Freiwillige Feuerwehr Parkstetten die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs vom Typ MZF 11/1 innerhalb von drei Jahren.
Als Begründung wurde vom 1. Kommandanten Wacker im Wesentlichen angegeben, dass das derzeit in Parkstetten stationierte Fahrzeug der Unterstützungsgruppe des örtlichen Einsatzleiters (UG-ÖEL) des Landkreises Straubing-Bogen ersatzbeschafft werden soll. Das jetzige Fahrzeug hat ein Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen und steht der Freiwilligen Feuerwehr Parkstetten zugleich bei normalen Feuerwehreinsätzen als Einsatzleitfahrzeug (ELW) oder Mehrzweckfahrzeug (MZF) zur Verfügung. Tätigt der Landkreis die Ersatzbeschaffung, wird das neue Fahrzeug mindestens ein Gesamtgewicht von 8,5 Tonnen aufweisen und wäre damit als ELW oder MZF für die Feuerwehr Parkstetten nicht mehr praktikabel, da dafür ein weiterer Maschinist mit LKW-Führerschein benötigt würde.
 
Ein eigenes Mehrzweckfahrzeug könnte für verschiedene Einsatzzwecke eingesetzt werde, z. B.
-       mit entsprechender Büroausstattung (Notebook, Drucker, Internet, Funk, etc.) als Führungsfahrzeug für den Einsatzleiter, den Zugführer oder anderes Führungspersonal
-       zum Transport und Austausch von Personal, Verpflegung, Gerätschaften, Nachschub usw. zwischen Gerätehaus und Einsatzstelle
-       zur Verkehrsregelung oder Verkehrsabsicherung bei Einsätzen oder Veranstaltungen im Ort
 
Die Kosten für ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) beliefen sich laut damaligem Antrag auf ca. 120.000 € zzgl. weiterer 6.000 € für Planungs- und Ausschreibungskosten. Vom Freistaat Bayern könnte ein Zuschuss in Höhe von geschätzt 15.500 € erzielt werden.
 
Bürgermeister Panten stellt erneut, wie schon in der vergangenen Gemeinderatssitzung am 22.02.2024, TOP 10 B, fest, dass dieser Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Parkstetten, wie bereits seitdem mehrfach mit Führungskräften der Feuerwehr besprochen, deshalb bislang noch nicht offiziell auf die Tagesordnung gesetzt wurde, weil eine offizielle Entscheidung des Landkreises bis vor kurzem noch nicht der Gemeinde bekannt gegeben wurde.
 
Zwischenzeitlich konnte über das Ratsinformtionssystem des Landkreises Straubing-Bogen nachstehender Sachverhalt eruiert werden:
 
Der Kreisausschuss des Landkreises Straubing-Bogen beschloss in seiner Sitzung am 06.12.2021, TOP 11, nach Sachvortrag unter anderem durch KBR Uttendorfer einstimmig, dass der Landkreis Straubing-Bogen grundsätzlich der Ersatzbeschaffung eines Einsatzleitwagens für die UG-ÖEL des Landkreises Straubing-Bogen zustimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Ausnahmegenehmigung nach Nr. 3 des Förderprogramms Katastrophenschutz 2021 beim Bayerischen Staatsministerium des Innern zur Förderung eines "ELW 2" zu beantragen und die erforderlichen Mittel in die mittelfristige Haushaltsplanung einzustellen. Sollte das Bayerische Staatsministerium des Innern keine Ausnahmegenehmigung für die Förderung eines "ELW 2" erteilen, wurde die Verwaltung beauftragt, für die Ersatzbeschaffung eines Einsatzleitwagens "ELW 1 UGÖEL" den entsprechenden Förderantrag nach dem Förderprogramm Katastrophenschutz 2022 zu stellen und die erforderlichen Mittel in die mittelfristige Haushaltsplanung einzustellen.
 
Auszug aus dem Sachvortrag vom 06.12.2021:
 
".Bei der FF Parkstetten ist seit 2003 die UG-ÖEL stationiert. Im Jahr 2003 wurde hierfür ein Einsatzleitwagen 1 beschafft, der ständig auf dem aktuellen Stand gehalten wird. Leider zeigt das Alter des Fahrzeuges seine Reparaturanfälligkeit. Zurzeit ist die Standheizung defekt. Auch die Funkanlage fällt immer wieder aus. Dies ist bei Großschadensereignisse nicht zu akzeptieren. Ebenso die Satellitenanlage fällt teilweise aus.  Zudem besitzt das Fahrzeug keine Klimaanlage. Beim Einsatz (Leitung des Verkehrs an der Teststation am Hagen) in der Coronakrise im Jahr 2020 klagten die Einsatzkräfte über die Belastung der Hitze am Einsatzplatz im ELW-1. Hier herrschten Arbeitsplatzbedingungen über 35 Grad im Fahrzeug. Auch bei längeren Einsätzen ist das Platzangebot für die Kräfte sehr beengt.
Im Hinblick auf die vielfältige Ausstattung wird der Platz im ELW 1 immer weniger.
Die zusätzliche Beladung, die immer wieder aufgestockt wurde, findet keinen Platz mehr. Es handelt sich hierbei um das Einsatzzelt mit Heizung, Kartenmaterial, Absperrmaterial und vor allem die Beleuchtung für den Vorplatz. Diese Gegenstände sind zwar zurzeit im GLW-1 der FF Parksettten untergebracht aber dies ist eine Aufgabe die zur UG-ÖEL gehört bzw. mittransportiert werden muss. Das Fahrzeug hat ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und platzt aus allen Nähten sowohl vom Platzangebot her (siehe Fotos) und aber auch vom Gesamtgewicht. 
Außerdem wurde mir vom Kommandanten Herr Wacker Robert bestätigt, dass die beiden Turbos (Motorraum) zunehmend Probleme machen. Auch die Karossiere fängt an zu rosten. Die Fahrertür schließt nicht mehr dicht ab. Dadurch dringt Wasser in den Innenraum.
.
Ersatzbeschaffung
·         Zudem wird der ELW 2 mit 195 000 Euro vom Land Bayern gefördert.
·         Der ELW 1 mit ca. 115 000 Euro
·         Unterbringung wieder bei der FF Parkstetten (FF Parkstetten kauft sich zusätzlich ein Mehrzweckfahrzeug)
·         Für diese Einsätze wurde Extra dieses Fahrzeug eingeführt. (Erfahrungen aus den letzten Katastrophen Einsätze)
·         Im Land Bayern haben dutzende Landkreise oder kreisfreie Städte einen ELW 2
·         Landkreis Straubing-Bogen hat 2 ELW 1
·         Wenn wieder ein ELW 1 dann Stand wie vor 20 Jahren
·         In einem neubeschafften ELW 1 haben wir wieder keine Platz um die zusätzlichen Ausrüstungsgegenstände zu verladen.
·         Keinen geeigneten Besprechungsraum. (Die Zelte werden meist bei großen Einsätzen, wie z.B. Wiesenhof oder Brand Rathaus Straubing für den Wechsel der Atemschutzgeräteträger verwendet)
."
 
Mit Schreiben vom 04.03.2024, eingegangen am 08.03.2024, teilte das Sachgebiet 31 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verbraucherschutz) beim Landratsamt Straubing-Bogen nunmehr der Gemeinde Parkstetten im Wesentlichen mit, dass das "Bundesfahrzeug ELW 1 UGÖEL" mit dem Kennzeichen SR 2500, das der Freiwilligen Feuerwehr Parkstetten zugeteilt ist, neu beschafft werde. Das Planungsbüro habe dem Landratsamt mitgeteilt, dass mit der Auslieferung des Fahrzeugs im Jahr 2026 zu rechnen sei. Da es sich um eine Ersatzbeschaffung eines Bundesfahrzeug handele, würden für die Gemeinde keine Kosten entstehen.
 
Der Kreisausschuss des Landkreises Straubing-Bogen beriet in seiner Sitzung am 04.03.2024, TOP 8, den Kreishaushalt vor und beschloss mehrheitlich dem Kreistag für seine Sitzung am 18.03.2024 die Annahme des Kreishalts für das Jahr 2024 zu empfehlen. In diesem Haushalt ist unter der Haushaltsstelle 1.14.1400.9357 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Katastrophenschutz, Zivilschutz; Katastrophenschutz, Hagelabwehr und dgl.; Beschaffung von Fahrzeugen) für die Beauftragung des ELW 1 UGÖEL für das Jahr 2024 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000 € eingestellt und in der Finanzplanung der nachfolgenden Jahre Mittel in Höhe 80.000 € in 2025 bzw. 320.000 € in 2026 vorgesehen..
 
Weitere Informationen liegen der Verwaltung bislang noch nicht vor.
 
Bereits in der vergangenen Sitzung des Gemeinderats am 22.02.2024 teilte Gemeinderat und 1. Kommandant Wacker im Rahmen der Vorberatungen des Haushalts- und des Finanzplans 2024 unter TOP 10 B im Wesentlichen mit, dass entgegen den der Verwaltung bisher bekanntgemachten Informationen die Beschaffung des Mehrzweckfahrzeugs (MZF) nach Auffassung der Feuerwehr auch dann notwendig sei, wenn der Landkreis ein ELW 1 UGÖEL beschafft. In beiden Fällen wären die Fahrzeuge nur mehr für Kameradinnen und Kameraden zu bedienen, die im Besitz eines gültigen LKW-Führerscheins sind. Deshalb wäre das neue ELW 1 UGÖEL nicht mehr für den Mannschaftstransport geeignet. Das neue Fahrzeug des Landkreises werde voraussichtlich Ende 2026 bei der Feuerwehr Parkstetten stationiert. Daraufhin beschloss der Gemeinderat einstimmig u.a. die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs (MZF) für die Freiwillige Feuerwehr Parkstetten im Finanzplan für das Jahr 2026 vorzusehen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen, der Finanzplan wurde unter dem vorangegangen TOP 07 C dieser Sitzung beschlossen. Der Finanzplan ist nach der vorangegangenen Beschlussfassung unter TOP 07 D dieser Sitzung als Anlage Bestandteil der Haushaltssatzung für das Jahr 2024.
 
Gemeinderat und 1. Kommandant Wacker erläutert nochmals den Antrag und stellt auf Rückfrage die Unterschiede zwischen den Fahrzeugvarianten ELW 1, ELW 1 UGÖEL und ELW 2 dar. Aufgrund der langen Liefer- und Genehmigungsfristen regt er an, zumindest in diesem Jahr noch den Förderantrag für das neue Fahrzeug zu stellen.
 
Bürgermeister Panten erläutert auf Rückfrage, warum er mit dem Landratsamt Straubing-Bogen noch erheblichen Klärungsbedarf sieht.
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat vertagt die Entscheidung über die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs (MZF 11/1) und beauftragt die Freiwillige Feuerwehr Parkstetten und die Verwaltung mit der Einholung weiterer detaillierterer Informationen bzgl. der Ersatzbeschaffung des Einsatzleitfahrzeugs (ELW 1 UGÖEL) und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft und Einsatzmöglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr Parkstetten. Das Landratsamt Straubing-Bogen sowie der Kreisbrandrat sind dabei miteinzubinden. Geprüft werden sollen dabei auch Kompensationsmöglichkeiten seitens des Landkreises Straubing-Bogen für die Einschränkung der Nutzbarkeit des zukünftig mit einem höheren Gesamtgewicht ausgestatteten ELW 1 UGÖEL für die Freiwillige Feuerwehr Parkstetten.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 

 



nach oben
Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3, 94365 Parkstetten
Tel.: 09421 9933-0
E-Mail: gemeinde@parkstetten.de
Gemeinde Parkstetten
Schulstraße 3 · 94365 Parkstetten · Tel.: 09421 9933-0 · gemeinde@parkstetten.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung