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öffentlich


Anpassung der Kostensätze für die Ermittlung und Weitergabe der Ablesedaten zur Erhebung der Abwassergebühren



Sachvortrag:
 
Vom Wasserzweckverband Straubing-Land werden jährlich die Ablesedaten der Wasserzähler an die Mitgliedsgemeinden zur Erhebung der Abwassergebühren weitergegeben. Für die Überlassung dieser Daten erhob der Wasserzweckverband seit 2016 unter anderem aus steuerlichen Gründen ein Entgelt in Höhe von bislang 2,00 € je Wasserzähler. Die Festsetzung des Entgelts ging auf Beschlüsse der Verbandsversammlungen der inzwischen aufgelösten früheren Zweckverbände Aitrachtal-, Buchberg-, Irlbach- und Spitzberggruppe zurück und wurde seinerzeit auch nicht kalkuliert.
 
Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde die Höhe des Entgelts beanstandet. Für die Datenweitergabe wäre eine Vergütung in Höhe der hälftigen Personalkosten für die Ablesung der Wasserzähler üblich. Anteilig seien auch die Kosten für EDV und Raum- bzw. Bürokosten weiter zu verrechnen. Die Höhe der Vergütung ist dementsprechend jährlich neu zu ermittelt.
 
Für das Abrechnungsjahr 2023 ergibt sich so ein Entgelt von 4,97 € je Wasserzähler. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer (19%). Bei 1.215 Wasserzählern beläuft sich der zu zahlende Gesamtbetrag damit auf 7.185,87 € (Vorjahr: 2.846,48 €). Die Aufwendungen für die Übermittlung der Hebedaten stellen Betriebskosten der Entwässerungsanlagen da, die in den Mitgliedsgemeinden wiederum in die dortigen Abwassergebührenkalkulationen Eingang finden müssen.

 
 



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